Rufnummernmissbrauch: Neue Regeln ab 1. September 2007

Neue Preishöchstgrenzen für 0900er-Rufnummern

Die Bundesnetzagentur will den Kampf gegen Rufnummernmissbrauch mit Hilfe neuer Maßnahmen verstärken, die das Telekommunikationsgesetz (TKG) ab 1. September 2007 bietet. Neben erweiterten Transparenzverpflichtungen gelten auch neue Preishöchstgrenzen für 0900er-Rufnummern.

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So werden die "Transparenzverpflichtungen" auf zusätzliche Rufnummernbereiche ausgedehnt, um auch hier Missbrauch zu verhindern. So gilt die Preisangabepflicht ab dem 1. September 2007 - neben den 0900er-Rufnummern - auch für Auskunftsdienste, die in Deutschland alle mit den Ziffern 118 anfangen, für Massenverkehrsdienste-Rufnummern, die mit 0137 beginnen, für so genannte Geteilte-Kosten-Rufnummern, die mit 0180 anfangen, und für Rufnummern für Kurzwahldienste und für neuartige Dienste, die mit 012 beginnen. Bei diesen Rufnummern muss der Preis bei jeder Art von Angebot oder Werbung angegeben werden. Im Fall von schriftlicher Werbung muss dieser gut lesbar und deutlich sichtbar sein.

Neben der Preisangabepflicht erfolgt auch eine Ausdehnung der Preisansagepflicht unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Datendiensten, z.B. Premium-SMS, tritt an die Stelle der Preisansage die Preisanzeige.

Zudem wurden neue Preishöchstgrenzen für 0900er-Rufnummern festgelegt. So dürfen ab 1. September 2007 maximal für 60 Minuten 3,- Euro pro Minute abgerechnet werden, bei zeitunabhängiger Abrechnung liegt die Grenze bei 30,- Euro pro Anruf.

Das Gesetz regelt darüber hinaus eindeutig, dass der Kunde bei bestimmten Verstößen gegen die verbraucherschützenden Vorschriften nicht zur Zahlung des Entgelts verpflichtet ist, z.B. wenn der Verbraucher trotz Preisansagepflicht nicht über den erhobenen Preis informiert wurde oder wenn Entgelte verlangt werden, die über die Preisobergrenzen hinausgehen.

Damit Verbraucher ihre zivilrechtlichen Ansprüche aber überhaupt durchsetzen können, müssen sie in Erfahrung bringen, wer hinter den in Anspruch genommenen Dienstleistungen steht. Dazu hat der Gesetzgeber jetzt zusätzliche Auskunftsansprüche für Verbraucher geschaffen.


MenoK_ 26. Feb 2008

0900er Rufnummern haben durchaus Bereiche, wo sie nützlich sind, aber ich denke, dass...

hansimglück 29. Aug 2007

in zeiten wo man nur noch mit krummen Geschäften zu Geld kommt, ist dieser schutz...

dragonhunter 29. Aug 2007

das würde aber bedeuten, dass eltern und kinder beim vertragsabschluss angegeben werden...

Trollentsorger 29. Aug 2007

Ah, halt, ich weiß. Du willst Personality spielen! Wie stark stimme ich dieser Aussage...

approximiermich 28. Aug 2007

Errinert schon stark an die USA, wo der Staat das Denken für seine Bürger übernommen...

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