Bundesinnenministerium beantwortet Fragen zum Bundestrojaner

Allgemeine Forumlierungen sollen viel Spielraum lassen

Auf rund 20 Seiten nimmt das Bundesinnenministerium (BMI) zu Fragen rund um Online-Durchsuchungen Stellung. Veröffentlicht wurden die Antworten auf Fragen des Bundesjustizministerium und der SPD-Bundestagsfraktion allerdings nicht vom BMI, sondern von Netzpolitik.org, denen die Dokumente zugespielt wurden.

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Netzpolitik.org hat die Anworten des Bundesinnenministeriums (BMI) zu zwei Fragenkatalogen zu Online-Durchsungen veröffentlicht. Der erste der beiden Fragenkataloge stammte aus dem Bundesjustizministerium (BMJ), der zweite von der SPD-Bundestagsfraktion. Die Antworten sind beide vom 22. August datiert und haben einen Umfang von mehr als 20 Seiten. Sie wurden Netzpolitik.org von unbekannter Seite zugespielt und waren der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich.

Aufschlussreich ist bereits die zu Beginn der Antwort an die SPD getroffene Feststellung, dass die "Remote Forensic Software (RFS)", so der amtliche Name der oft als Bundestrojaner bezeichneten Software, "aufgrund des gegenwärtig verfügten Entwicklungsstopps noch nicht fertig gestellt ist". Ob sich das Vorhaben technisch tatsächlich wird realisieren lassen, steht somit also noch überhaupt nicht fest. Jedenfalls handelt es sich, und darauf legt das BMI wert, beim RFS "nicht um eine 'Spionage-Software', sondern um ein technisches Mittel zur Datenerhebung". Wer Schadsoftware einsetzen wolle, bräuchte sich im Übrigen nicht die Mühe zu machen, das RFS umzufunktionieren, "da entsprechende Produkte mit sehr großem Missbrauchspotenzial im Internet frei erhältlich sind (z.B. Optix Pro oder Back Orifice)".

Ob für den Fall einer Online-Durchsuchung das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) beeinträchtigt wird, oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr nahelegen könnte - ist laut BMI "in der Literatur umstritten". Immerhin beruhigt das Ministerium gewisse Bedenken damit, dass "Das Bundeskriminalamt [...] beim (verdeckten) Zugriff auf das informationstechnische System kein Interesse an der Kenntnisnahme etwa von Krankheitsberichten, Tagebüchern oder Liebesbriefen [hat]".

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Christian R. 23. Mär 2008

Naya, ich hab zwar n Notebook aber wenn die bei mir Einbrechen ohne Ersichtlichen Grund...

Flying Circus 30. Okt 2007

... wenn ich das hier lese: "Das Bundeskriminalamt [...] beim (verdeckten) Zugriff auf...

peterlew 31. Aug 2007

Hier gibt es eine Online-Petition an Herrn Schäuble http://www.petitionfans.com...

bitte_ein_bit 30. Aug 2007

sollte eigentlich möglich sein. dann würden unsere steuermilliarden nicht weiter sinnlos...

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