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GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vorAbmahnung gegen akademie.de wegen Verwendung falscher Begriffe
In dem von akademie.de in Auszügen veröffentlichten Schreiben werden über 20 Begriffe zum Thema Rundfunkgebühr und GEZ aufgezählt, die laut GEZ falsch sind; die GEZ fordert die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Sollten die aufgeführten Begriffe weiterhin oder erneut verwendet werden, so wäre dann eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro fällig.
Das Schreiben des GEZ-Abteilungsleiters "Personal und Recht" enthält dabei nicht nur eine Liste der falschen Begriffe, auch die jeweils korrekten Formulierungen werden genannt. So soll statt "GEZ-Gebühren" korrekt "gesetzliche Rundfunkgebühren" geschrieben werden oder statt "GEZ-Brief" vom "Informationsschreiben der GEZ" und/oder "Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird". Der Begriff "PC-Rundfunkgebühren" sei falsch und nicht auf die GEZ bezogen, heißt es in dem Schreiben weiter. Dennoch soll akademie.de auch die Nutzung dieses Begriffs unterlassen und stattdessen "gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte" schreiben. Mit "GEZ-Verweigerer" seien "offenbar [...] Schwarzseher und/oder -hörer gemeint", so die GEZ. Bisher hatte akademie.de kostenlose Tipps und Musterbriefe im Internet veröffentlicht, die bei der GEZ-Abmeldung oder der Klärung der PC-Gebührenpflicht helfen sollten. Dabei habe man weder illegale Praktiken empfohlen noch erläutert, so akademie.de. Dennoch wurden Beiträge zunächst aus dem Angebot genommen: "Bis zur weiteren Klärung der Rechtslage erklärt sich akademie.de wegen der Seitensperrung zur 'GEZ-freien Zone' und setzt dafür ein Logo auf die Webseite.". (ji)
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