Parallels: Alles nur geklaut?

Citrix-Unterstützung in Parallels
Nennenswert ist darüber hinaus laut Netsys die Citrix-Unterstützung, die Parallels damals für Netsys programmierte, da Netsys wiederum von der Westfälischen Provenzial Versicherung mit dieser Funktion beauftragt wurde. Gemeint ist damit die Unterstützung für die Software Citrix Metaframe, die heute ebenfalls in Parallels vorhanden ist. Die drei dafür verantwortlichen DLL-Dateien aus twoOStwo haben auch heute bei Parallels denselben Namen und sogar die identische Größe. Die Datei ImageTool.exe soll ebenso noch aus der twoOStwo-Zeit stammen, der Name ist derselbe, die Größe hat sich hier durch die Weiterentwicklung geändert. Noch mehr Ähnlichkeiten zwischen twoOStwo und Parallels sollen sogar in der Workstation-Variante für Windows und Linux stecken, gegen die sich die Klage jedoch nicht richtet, da Parallels hiermit auf dem deutschen Markt nicht aktiv ist.
Zusätzlich zu der Binärkompatibilität, die dem Gericht an einem Rechner mit der betroffenen Software vorgeführt werden soll, soll ein Gutachten untermauern, dass diese sich ergeben kann, da der für twoOStwo entwickelte Quelltext weiterverwendet wurde. Als Sachverständiger soll Achim Hasenmüller aussagen, Geschäftsführer von Innotek, die ebenfalls mit VirtualBox im Virtualisierungsmarkt tätig sind und Virtual PC auf OS/2 portierten, als die Software noch von Connectix entwickelt wurde, die später von Microsoft geschluckt wurden.
Im ersten Verfahren hatten die beklagten Parteien entgegnet, die Kompatibilität und die optischen Ähnlichkeiten der Software würden nicht auf einen identischen Programmkern hinweisen. Letztlich habe Parallels nie eine lauffähige Software an Netsys übergeben. Als Beweis würde nur eine Gegenüberstellung der Quelltexte taugen. Darüber hinaus seien Bezüge auf Parallels Workstation hinfällig, da diese Software nicht von Avanquest vertrieben wird.
Aussicht
Ein Verhandlungstermin für das Hauptverfahren steht noch nicht fest und auch das Verfahren kann sich laut Rechtsanwalt Dr. Möller noch hinziehen. Zweifel am Erfolg der Klage hegt er hingegen nicht, vor allem da das Gericht nach seiner Einschätzung der grundsätzlichen Argumentation schon im Verfügungsverfahren folgte. Letztlich könnte ein Verkaufsverbot für Parallels Desktop in Deutschland auch als Grundlage für Klagen in anderen Ländern dienen, so Dr. Möller. Über weitere Schritte würde aber erst entschieden, wenn das aktuelle Verfahren beendet ist.
Die Frage ist allerdings, ob Netsys die Zweifel des Gerichts ausräumen kann. Dies sei nur durch den Vergleich beider Quellcodes und gegebenenfalls einer ergänzenden Stellungnahme eines Sachverständigen auszuräumen, so das Gericht in seinem Urteil. Eine Vorführung des Programms könne "keinen Aufschluss über die sich unter sichtbaren Benutzeroberfläche vollziehenden Abläufe im System" geben.
Avanquest als direkt durch die Klage Betroffener wollte den Fall gegenüber Golem.de nicht kommentieren. Parallels selbst ließ verlauten, dass die Klage jeder Grundlage entbehre. Weiter wollte Parallels nichts dazu sagen, betonte aber, dass weder die Entwicklung noch der Verkauf der eigenen Produkte beeinträchtigt sei.
Dass Parallels selbst den Fall intern nicht ganz so locker sieht, wie nach außen dargestellt, zeigt sich vielleicht darin, dass zu der Verhandlung im Verfügungsverfahren auch Teile der Geschäftsleitung von Parallels nach Berlin reisten und mit zusätzlichen Anwälten als Streithelfer auftraten.
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Wir würden kaum solch moderne Was den heutigen Autos modern sein soll, das braucht man...
Wahnsinn, was für ein erfahrener Tester, immerhin 2 Stunden getestet. Du könntest bei...
da hat er aber recht, "überall anders" sind die Arbeitsbedingungen besser, es wird einem...
Afaik kann VirtualBox OS/2 ganz prima darstellen. Oder nicht? Gruß, Holgi
Jajajajajajaj Und du depp hättest nen Scheitel, ein kleines Bärtchen und würdest zu Nase...
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