FDP will ARD und ZDF Grenzen setzen

Bundestag soll Druck auf die Länder ausüben

Die FDP fordert in einem Antrag im Deutschen Bundestag "klare Rahmenbedingungen für den dualen Rundfunk im multimedialen Zeitalter". Geht es nach der FDP, dann soll der Bundestag auf die Länder einwirken, damit diese den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten klare Grenzen im Hinblick auf die Online-Aktivität von ARD und ZDF setzen.

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Die im Juni 2007 vorgestellte "Digitalstrategie" der ARD lege die Vermutung nahe, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den im Streit mit der EU getroffenen Kompromiss über die Rundfunkfinanzierung "im Rahmen einer großzügigen Ausweitung ihres 'Programmauftrages' missinterpretieren", so die FDP. Zwar müsse der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf die technische Entwicklung reagieren und sein Rundfunkprogramm prinzipiell ohne Festlegung auf bestimmte Übertragungswege verbreiten können, was auch das Internet als möglichen Übertragungsweg einschließe, die Expansion in den freien Markt der Presse und Telemedien sei aber nicht systemgerecht.

Konkret fordert die FDP die Verankerung von überprüfbare Bedingungen im Rundfunkstaatsvertrag, an denen sich die Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Online-Bereich orientieren können. Dabei soll klargestellt werden, dass das Internet als Übertragungsweg für öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme zwar in Frage komme, nicht jedoch als Plattform für vom Rundfunkauftrag nicht gedeckte Angebote von Presse- und Telemediendiensten diene.

Bereits bestehende "Konkurrenzangebote des mit staatlicher Finanzgarantie agierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit privaten Telemediendiensten" sollten nach Meinung der FDP eingestellt und die Expansion in den bislang freien Markt der Telemedien beendet werden. Angebote, die in der "Papierwelt" für die Öffentlich-Rechtlichen nicht zulässig sind, seien dies auch in der "Online-Welt" nicht.

Zudem will die FDP die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reformieren. Sie soll unabhängig und ohne externe Vorgaben den tatsächlichen Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anhand eines klar definierten Grundversorgungsauftrages feststellen und festlegen.

Die Existenz von öffentlich-rechtlichen Angeboten sei nur dort zulässig und legitim, wo die freie Meinungsbildung durch Knappheit alternativer Angebote gefährdet ist, so die FDP in ihrem Antrag. Eine solche Knappheit sei "im Bereich der Online-Presse und Online-Medien nicht gegeben".


nicht rosarot... 02. Nov 2009

juhu objektivitaet war gestern lassen wir uns doch gleich ganz verbloeden vieleicht...

ralf3 24. Sep 2007

Hallo ich möchte mich auch abmelden , wie ist das dann , man kan ja mal eben nich zdf...

pro ard u. zdf 01. Sep 2007

"Sie" hat Angst vor der Ausgewogenheit der Programme von ARD und ZDF!! Es ist schlimm...

CortoMaltese 21. Aug 2007

Ich auch nicht, aber bei beiden. Kannst Du vielleicht mal sachlich bleiben und Argumente...

CortoMaltese 21. Aug 2007

Sag mal, guckst Du mit geschlossenen Augen? Was schreibst Du denn da für einen Blödsinn...

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contator.net: WebWizard News / 17. Aug 2007

Öffentlich-rechtliche Grenzen



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