Kanada: Kein Copyright für Schokolade

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Der zweite entscheidende Punkt war die Frage, welche Auswirkungen ein geschütztes Logo auf einer Verbrauchsware wie Schokolade hat. Dazu die obersten Richter in ihrer Entscheidung: "Das gelegentliche Auftauchen der urheberrechtlich geschützten Werke auf den Schokoladen verleiht diesen selbst noch keinen Urheberrechtsschutz im Sinne des Gesetzes. [...] Das Copyright-Gesetz sollte nicht dazu benutzt werden, um Marktanteile zu sichern, indem es außerhalb seines eigentlichen Geltungsbereiches angewandt wird und das umstrittene wirtschaftliche Interesse das geschützte Werk nur am Rande betrifft."

Die Richter bemühen sich in der Urteilsschrift um eine präzise Abgrenzung: "Wenn ein vernünftiger Verbraucher bei einem Geschäft nicht der Meinung ist, dass er oder sie das urheberrechtlich geschützte kauft [...] ist davon auszugehen, dass das geschützte Werk die Ware nur ganz am Rande berührt". In einem solchen Fall könne keine Urheberrechtsverletzung im Sinne des Gesetzes festgestellt werden.

Zwei Richter waren anderer Meinung. In ihrem abweichenden Votum weisen sie darauf hin, dass das Urheberrechtsgesetz "keinen richterliche Ermessensspielraum" im Hinblick auf das exklusive Recht, das Werk zu verkaufen oder den Verkauf von Kopien zu verbieten, kennt. Darüber hinaus könne ein exklusiver Lizenznehmer sehr wohl seinen Lizenzgeber auf Urheberrechtsverletzung verklagen, wenn der Lizenzgeber in der Exklusivlizenz darauf verzichtet hat, sich selbst die Nutzung des Werkes zu sichern. Das sei hier der Fall gewesen.

Die Problematik der Marktabschottung durch Rechtsinstrumente wie Urheberrecht, Patenrecht oder Markenrecht hat in jüngster Zeit erheblich an Bedeutung gewonnen. Druckerpatronen, Medikamente oder Software: Viele Produkte werden in unterschiedlichen Ländern mit zum Teil erheblichen Preisdifferenzen oder mit abweichender Ausstattung angeboten. Für findige Händler kann es sich daher lohnen, in einem Land billig einzukaufen und in einem anderen Land - oft unter dem marktüblichen Preise, aber mit Profit - zu verkaufen.

In einem europaweit beachteten Fall aus der jüngeren Vergangenheit hatte die Firma Sony den in Hongkong ansässigen Händler Lik-Sang wegen des Imports von Playstation-Portable-Konsolen nach England verklagt. Sony berief sich auf das Markenrecht an der Playstation und bekam im Oktober 2006 vor dem Londoner High Court Recht. Lik-Sang musste schließlich 2006 seinen Importhandel aufgeben.

In einem anderen Fall hat sich der Buchhändler Ex Libris vor dem schweizerischen Bundesgericht durchgesetzt. Ex Libris importierte das Computerspiel "Enter the Matrix" selbst aus Deutschland, statt es vom offiziell autorisierten Importeur in der Schweiz einzukaufen. Der Händler verklagte Ex Libris wegen Urheberrechtsverletzung. Seine Argumentation: Für audiovisuelle Werke würden nach schweizerischem Recht grundsätzlich gelten, dass die Vertriebsrechte national begrenzt seien (so genannte nationale Erschöpfung). Computerspiele seien aber audiovisuelle Werke im Sinne des Gesetzes und ein Parallelimport daher unzulässig.

Das Bundesgericht war anderer Auffassung. Die Bestimmung über audiovisuelle Werke sei für Filme gedacht, nicht aber für Computerspiele. Bei Computerspielen gelte aber eine internationale Erschöpfung, das heißt der Parallelimport von Computerspielen aus einem anderen Land ist dann zulässig, wenn sie dort legal in den Handel gelangt sind.

So genannte Grauimporte waren früher vorrangig aus der Autobranche bekannt. Mittlerweile sind Produkte aus allen Bereichen betroffen. Was für die Kunden von Vorteil ist, beschert jedoch den Exklusivhändlern Einnahmeverluste. Diese wehren sich daher mit allen Rechtsmitteln gegen die unliebsame Konkurrenz. Der schweizerische Händler zog in diesem Fall den Kürzeren. [Robert A. Gehring]

 Kanada: Kein Copyright für Schokolade

Jessi 30. Jul 2007

Wie wär es denn mal frisch vom Wochenmarkt, ihr Bequemen Esser?? In Ketchup ist so viel...

Aakadasch 30. Jul 2007

Ich glaub da musste auf sehr viel verzichten =D Mit ihren tausend Marken...

xxxxxxxx12 30. Jul 2007

der ketchup schmeckt eh nicht doll und auf den rest kann ich dank genügend konkurrenz...

Raunzer 30. Jul 2007

wo bitte ist der Fisch für unseren Troll?

marmara 30. Jul 2007

Also, hier ging es um Kraft und nur weil das Wort Schweiz viel, ist es dennoch nicht...

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