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Skype wegen GPL-Verletzung verurteiltLandgericht München I: GPL muss exakt eingehalten werden
Dabei stand allerdings nicht die VoIP-Software von Skype im Vordergrund, vielmehr ging es um das VoIP-Telefon SMCWSKP 100 von SMC, das Skype über seine Website verkauft und welches ohne die entsprechenden Linux-Quelltexte ausgeliefert wird, basiert es doch auf dem freien Betriebssystem. Dagegen hatte Netfilter-Entwickler Harald Welte geklagt, der an Teilen des Linux-Kernel das Urheberrecht hält und mit seinem Projekt gpl-violations.org seit Jahren gegen GPL-Verletzung vorgeht.
Neben der Tatsache, dass das Landgericht München I (Az. 7 O 5245/07, noch nicht rechtskräftig) mit Skype eine Luxemburger Firma verurteilt hat, stellt das Urteil auch sehr klar auf eine genaue Einhaltung der GPL ab. Zwar wurde dem Gerät später ein Beiblatt beigelegt, das auf die verwendete GPL-Software verwies und eine URL enthielt, wo die Quelltexte abrufbar sind - doch dies genügte dem Gericht im vorliegenden Fall nicht. Diese Möglichkeit sehe die GPL nur für Software vor, die über das Internet geliefert wird. Zudem fehlte auch auf dem Beiblatt der Text der GPL, was ebenfalls gegen die Lizenzverpflichtungen verstößt. Neben dem Verfahren gegen Skype ist derzeit auch ein Gerichtsverfahren gegen den Vertreiber des Telefons, SMC Networks anhängig. Details zum Hintergrund des Verfahrens hat Dr. Julia Küng auf den Seiten des Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) veröffentlicht, dem auch Rechtsanwalt Dr. Till Jaeger angehört, der den Kläger Harald Welte im Rechtsstreit gegen Skype vertreten hat. (ji)
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