Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten

Verbraucherschutz und Strafrecht hinterfragt

Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Der Frage nach der richtigen Balance gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.

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Bei der Frage des Verbraucherschutzes geht man in den USA und in der EU unterschiedliche Wege, legte Ville Oksanen von der Technischen Universität Helsinki in seinem Vortrag am Freitagnachmittag dar. Zusammen mit seinem Kollegen Mikko Välimäki hat er untersucht, welche Instrumente des Verbraucherschutzes in den USA und Europa zum Einsatz kommen, und welche Konsequenzen das hat. Am Beispiel des Sony-Rootkit-Falls zeigen die beiden Forscher, wie wirksam die Instrumente in den USA sein können.

Sony Music hatte von 2003 bis 2005 in den USA eine Reihe von CDs stillschweigend mit neuen Verfahren zum digitalen Rechte-Management ausgestattet und in größerem Umfang in den Handel gebracht. Zwei der eingesetzten Verfahren hießen XCP beziehungsweise MediaMax und wurden von der Firma First 4 Internet (F4i) geliefert.

Der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich entdeckte XCP Ende 2005 auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD. Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.

Zuerst stritt Sony alle Probleme mit XCP ab und verkündete sogar, die Software auch in Europa zum Schutz vor nicht autorisierten Kopien einsetzen zu wollen. Sehr schnell geriet Sony jedoch unter Druck, nicht zuletzt, weil Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Nur kurze Zeit später wurden erste Sammelklagen gegen Sony eingereicht und der Generalstaatsanwalt von Texas erhob Anklage wegen der Verbreitung illegaler "Spyware". Weitere Klagen und Anklagen folgten und die FTC wurde tätig.

Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.

Der wirtschaftliche Schaden und der Imageschaden für Sony waren immens. Diese Woche wurde bekannt, dass Sony versucht, sich zumindest einen Teil des Schadens durch den Hersteller der Kopierschutzsoftware erstatten zu lassen. Amergence, ehemals SunnComm, wurde auf 12 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt.

Demgegenüber gelang es in der EU nicht, die Verbraucherinteressen gegen Sony durchzusetzen. Zwar waren hier keine CDs mit XCP oder MediaMax offiziell im Handel, aber über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen waren doch Exemplare nach Europa gelangt. Auch hier gab es nach Bekannt werden der Probleme mit XCP und MediaMax Beschwerden von Verbrauchern und vereinzelt wurden auch Anzeigen gestellt. Diese Verfahren verliefen jedoch, wie Ville Oksanen und Mikko Välimäki feststellten, im Sande. Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.

Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten 

Captain 16. Jul 2007

Da schweife ich ein wenig ab, bei Spielenn z.B. ist es verboten, eine Sicherheitskopie...

Captain 16. Jul 2007

Folgende Massnahmen würden das Urheberrrecht in D stärken: 1. Verbot irgendwelcher...

Captain 16. Jul 2007

Das hat nichts mit Nazi zu tun, das wird allgemeinhin als Realität bezeichnet.

Captain 16. Jul 2007

vielleicht evtl. deswegen, weil das Urheber- und vor allem die Verwertungsrechte...

Hony 16. Jul 2007

Das rechtsstaatliche Prinzip sieht aber auch einen Interessensausgleich vor. Dieser ist...

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