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Sony BMG will von Kopierschutz-Hersteller 12 Mio. US-DollarSchadensersatz wegen angeblichen Fehlern in "MediaMax 5"
Neben der Aufsehen erregenden Affäre um die Kopiersperre XCP, die wegen umfangreicher Schnüffel- und Tarn-Funktionen schnell als "Rootkit" bezeichnet wurde, setzte Sony BMG auf einigen Musik-CDs, die in Nordamerika vertrieben wurden, auch noch das Verfahren "MediaMax" ein. Dies wurde seinerzeit
vom Unternehmen SunnComm angeboten, das inzwischen The Amergence Group heißt. MediaMax existiert noch als Vertriebs-Tochter von Amergence.
Wie sich Ende 2005 herausstellte, wies auch die Sperre "MediaMax 5" gravierende Sicherheitslücken auf. So wurde nach dem Einlegen einer solchen CD in einen Windows-PC unter anderem ein Verzeichnis erstellt, auf das auch Nutzer mit weniger Rechten als der angemeldete Benutzer Zugriff hatten. Sony BMG bot daraufhin einen Patch für MediaMax 5 an. Dieser Fehler hat nun ein Nachspiel. Wie mehrere Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur AP melden, hat Sony BMG in den USA Klage gegen den MediaMax-Nachfolger Amergence eingereicht und will bis zu 12 Millionen US-Dollar Schadensersatz erhalten. Amergence will sich jedoch wehren, wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung angibt. Die Probleme von Sony BMG basierten laut Amergence unter anderem auf dem "letzten Wort in der Festlegung der Spezifikationen für den MediaMax Kopierschutz", zudem habe die Plattenfirma "eine zu wenig getestete Technologie eines Konkurrenten auf den Markt gebracht". Daher greife eine entsprechende Klausel des Vertrages zwischen der damaligen SunnComm und Sony BMG nicht, welche das Medienunternehmen vor Schadensersatzansprüchen von Endkunden schützen sollte. Offensichtlich spielt Amergence hier auf die Sammelklagen wegen XCP an, obwohl die beiden Verfahren technisch nichts miteinander zu tun haben. Der zeitliche Ablauf legt vielmehr nahe, dass Sony BMG nach dem Debakel mit XCP kurzfristig auf MediaMax wechselte. Die Affäre um XCP ist in den USA inzwischen durch einen Vergleich mit der US-Handelsaufsicht FTC beigelegt. Der Vereinbarung zufolge muss das Unternehmen in den USA jedem betroffenen Kunden bis zu 150,- US-Dollar zahlen, und darf zudem nicht mehr heimlich Software installieren, etwaige CDs müssen zudem mit einem Aufkleber auf der Verpackung gekennzeichnet sein, wenn sich der Tonträger nicht ohne Zusatzprogramme im PC nutzen lässt. Ob es auch entsprechende Klagen von Konsumenten oder Auflagen der FTC wegen MediaMax 5 gibt, ist nicht bekannt. (nie)
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