Gericht erlaubt Lehrerbenotung (Update)

Spickmich.de setzt sich im Streit um eine einstweilige Verfügung vorerst durch

Die Benotung von Lehrern im Internet ist erlaubt, entschied jetzt das Landgericht Köln im Streit um Spickmich.de. Das Gericht stufte die Benotung von Lehrern als Teil der freien Meinungsäußerung ein.

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Im konkreten Fall hatte eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen eine einstweilige Verfügung gegen die Benotung ihrer Person auf Spickmich.de erwirkt, wogegen die Betreiber der Website erfolgreich Widerspruch einlegten. Laut Spickmich.de urteilte das Landgericht ausdrücklich, dass durch die Nennung der Lehrerin und die Lehrerbewertung weder datenschutzrechtliche Bestimmungen noch die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin verletzt werden.

Im Detail richtete sich die Klage der Lehrerin gegen die Veröffentlichung von Informationen zu ihrer Person, ihrer Stellung an der Schule und ihren Unterrichtsfächern, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung durch Schüler. Das Landgericht Köln sagt dies anders: "Die Bewertung des Verhaltens und des Auftretens eines Lehrers kann nicht als bloße Diffamierung angesehen werden; sie entbehrt auch nicht des erforderlichen Sachbezugs", zitiert Spickmich.de aus dem schriftlichen Urteil. Die Bewertung sei für die Einschätzung der Schule und der dort unterrichtenden Lehrer auch für andere Schüler von Bedeutung.

Um eine breitere Akzeptanz der Lehrerbenotung auch bei den Lehrern zu erreichen, will das Schülernetzwerk nun im Dialog mit dem Schulministerium NRW am Bewertungssystem arbeiten. Das Ministerium hatte kürzlich erklärt, gegen Lehrermobbing im Internet vorgehen zu wollen, sprach dabei aber von beleidigenden und herabwürdigenden Bloßstellungen z.B. durch Fotos und Fotomontagen, die die Rechte von Lehrern verletzen würden.

Mit dem Urteil des Landgerichts Köln ist in der Sache aber noch nicht abschließend entschieden, weder ist die aktuelle Entscheidung gegen die einstweilige Verfügung rechtskräftig, noch ist ein Hauptsacheverfahren eröffnet worden.

Nachtrag vom 13. Juli 2007, 15:40 Uhr
Das Urteil bezieht sich auf die Bewertung anhand der von Spickmich.de gelisteten Kategorien, nicht auf die frei hinterlegbaren Zitate, da diese im vorliegenden Fall nicht ausgefüllt wurden. Dies geht aus dem Urteil (AZ 28 O 263/07) hervor, das uns Spickmich.de-Rechtsanwalt Thorsten Feldann von der Kanzlei Jaschinski Biere Brexl (JBB) zur Verfügung stellte.


labude 10. Aug 2007

Was ist denn unter "verlogene Kuschelpädagogik der Hauptschullehrer" zu verstehen???

Thomas F 20. Jul 2007

Zu spickmich - die Kriterien dort sind ja wirklich "Kindergarten." Ich arbeite z.Zt...

Michael - alt 13. Jul 2007

Natürlich, nur ist das die Meinung über seine soziale Kompetenz. Seine fachliche...

Lehrersicht 13. Jul 2007

Bin Lehrer und werde auf der Seite von Spickmich bewertet. Insgesamt sind es nur sehr...

Matthias_1983 12. Jul 2007

Trotzdem bildet sich wohl jeder Mensch über einen anderen Menschen eine Meinung, wenn er...

Kommentieren


stohl.de / 12. Jul 2007

Schüler benoten Lehrer



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