Bundesrat winkt verschärften Hacker-Paragrafen durch
Umstrittene Regelungen könnten Arbeiten von Sicherheitsexperten kriminalisieren
Den umstrittenen Plänen der Bundesregierung zum "Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität" hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt. Hacker und Informatiker hatten die geplante Regelung heftig kritisiert, sehen sie die Arbeit von Sicherheitsexperten und auch die universitäre Lehre doch bedroht und kriminalisiert.
Für Kritik sorgt vor allem die Einführung des § 202c StGB "Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten". Demnach macht sich strafbar, wer "Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder [...] Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht" und riskiert bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe.
Dabei gilt als Straftat nach § 202b, wenn jemand "sich oder einem anderen unbefugt unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft". Der geänderte § 202a stellt unter Strafe, sich oder einem anderen unbefugt "Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung" zu verschaffen.
Diese Formulierung kritisierte unter anderem die Gesellschaft für Informatik (GI), weil Programme darin nicht nach ihrer Einsatzart, sondern vielmehr nach ihrem Aufbau definiert werden. Es würde also nicht mehr zwischen Anwendungen zur Begehung von Straftaten und solchen für legale Zwecke unterschieden. So führe der gewählte Wortlaut zu einer Kriminalisierung der heute in allen Unternehmen, Behörden und von Privaten verwendeten Programme zur Aufdeckung von Sicherheitslücken in IT-Systemen. Dies betreffe also Programme und Tools, die zur Absicherung gegen Angriffe unverzichtbar seien.
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte bereits im September 2006 gewarnt, der Gesetzentwurf stelle die Arbeitsgrundlagen von Sicherheitsberatern und Netzwerkexperten unter Strafe, da eben bereits der Besitz und die Verbreitung von Werkzeugen zur Netzwerkanalyse und zur Aufdeckung von Sicherheitslöchern in Rechnersystemen strafbar wären. Die Arbeit der Sicherheitsexperten sei damit kaum mehr möglich und von ungerechtfertigter Kriminalisierung bedroht.






Warum verwendet eigetnlich fast jeder IT-Newsticker im Zusammnhang mit dem Hacker...
Denk mal darüber nach, warum das so ist du elender Parteigenosse! Bevor ich irgend einem...
Nicht, dass Du jetzt enttäuscht bist, aber diese Methoden gab es schon bei der SS...
Dein Vergleich hinkt, weil es immer noch Menschen gibt, die weder Auto, noch Motorrad...
Schließlich enthält jedes mir bekannte Betriebssystem das eine oder andere Programm zum...
Kommentieren