Urheberrechtsnovelle vom Bundestag verabschiedet

Erste Rufe nach "drittem Korb"

Wie erwartet, hat der Bundestag heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung des so genannten "zweiten Korbs" der Urheberrechtsnovelle verabschiedet. Rechteverwerter aus der Film- und Verlagsbranche gehören zu den großen Gewinnern, die Nutzer geschützter Werke zu den Verlierern. Für Urheber gibt es sowohl geringfügige Verbesserungen als auch deutliche Verschlechterungen. Neben Kritik von vielen Seiten gibt es aus den Parteien bereits Forderungen nach einem "dritten Korb".

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Der am Mittwoch im Rechtsausschuss verabschiedete Gesetzentwurf zur Urheberrechtsnovelle ("zweiter Korb") hat heute das Parlament passiert. Sollte der Bundesrat im Herbst ohne Änderungsforderungen ebenfalls seine Zustimmung geben, wird das Gesetz wahrscheinlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Novelle war heftig umkämpft und am Ende steht ein Gesetz, das kaum jemanden wirklich zufrieden stellt. Am schlechtesten schneiden die Nutzer von geschützten Werken ab, deren Rechte weiter eingeschränkt werden.

Mit der Novellierung wird die Möglichkeit für Privatkopien weiter eingeschränkt. Dazu heißt es in der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums: "Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt - z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt -, darf er keine Privatkopie davon herstellen."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht es so: "Auch künftig werden die Verbraucher im Urheberrecht weitgehend ohne Rechte bleiben." Der Verbraucher sei auch in Zukunft "dem Belieben der Rechteinhaber ausgeliefert".

Eine Bagatellklausel für geringfügige Urheberrechtsverletzungen, mit der eine Kriminalisierung der Schulhöfe hätte verhindert werden könnte, wurde nicht ins Gesetz aufgenommen. Der Musikindustrie genügt das aber nicht. Sie hatte sich dafür stark gemacht, die Privatkopie möglichst gleich ganz zu verbieten, zumindest aber auf Kopien vom eigenen Original zu beschränken. Da der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, zieht die Musikwirtschaft eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. "Das neue Urheberrecht ist ein Rückschritt für die gesamte Kreativwirtschaft und verstößt nach unserer Einschätzung gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt", sagte Michael Haentjes, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, in Berlin.

Urheberrechtsnovelle vom Bundestag verabschiedet 

DebianBefürworter 09. Jul 2007

Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, fällt dieser Fall nicht darunter, da man hier...

WillWasSagen 09. Jul 2007

Ob es nun legal oder illegal ist den Kopierschutz zu umgehen, das ändert nichts an der...

Hony 08. Jul 2007

Einen technischen Defekt als Schutzmaßnahme zu bezeichnen halte ich für nicht haltbar...

Karl Lagerbier 07. Jul 2007

Viele Politiker sind aber dazu nicht in der Lage. http://www.youtube.com/watch?v...

Chummer 07. Jul 2007

Bisher sah es so aus: 1. Das Wort Kopierschutz kommt im Gesetz nicht vor. Es ist also...

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