Urheberrechtsnovelle vom Bundestag verabschiedet

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Die Einführung eines Verlagsprivilegs zu Lasten von Bibliotheken und des elektronischen Kopienversands Subito wird von Traute Braun-Gorgon, Leiterin von Subito, im Deutschlandfunk so kommentiert: "Das, was wir in den letzten Jahren ja gemacht haben, ist, dass man Aufsätze als PDF-Datei per E-Mail verschickt, das wird sehr stark eingeschränkt. Es soll nur noch möglich sein, wenn der Verlag kein eigenes Onlineangebot hat. [...] Das heißt aber, zu den normalen Entgelten, die wir im Moment haben, kommen dann natürlich auch die Lizenzgebühren hinzu. Aus unserer Sicht ist es ganz klar ein Gesetz, das für die Verlage gemacht worden ist."

Befürchtungen, dass die Preise für elektronische Kopien von Artikeln aus Fachzeitschriften steigen, weist Grietje Bettin zurück: "Da geisterte einmal die Zahl von 35,- Euro pro Exemplar herum, aber das ist nun nicht so: Im Gesetz steht eine Formulierung, die sicherstellt, dass hier die Preisforderungen nicht ins Unendliche gehen, wenngleich das natürlich wieder Auslegungssache ist. Wir kritisieren aber nach wie vor, dass es in diesem Bereich keinen Wettbewerb geben wird. Wir sind der Meinung, dass die Studierenden ein Anrecht auf kostengünstigen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen haben." Preise von 30,- Euro und mehr werden aber bereits seit Jahren von den Verlagen verlangt. Unterm Strich, so Patrick von Braunmühl vom Verbraucherzentrale Bundesverband werden "Bildung, Forschung und Unterricht [...] vom digitalen Wissen abgeschnitten".

Dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, zum Ausgleich Möglichkeiten zum "Open Access" zu wissenschaftlichen Informationen zu schaffen, trifft auch bei Urheberrechtsexperten auf Kritik. Volker Kitz vom Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum hat dafür klare Worte: "Es ist schade, dass der Bundestag die von den Ländern vorgeschlagenen Regeln zum Open-Access bei wissenschaftlichen Werken nicht aufgegriffen hat. Das Internet ermöglicht es Forschern erstmals, ihre Ergebnisse weltweit einfach verfügbar zu machen. Das Urheberrecht steht aber noch im Weg."

So recht zufrieden ist man mit dem Gesetz auch in den Regierungsfraktionen nicht. Carsten Müller von der CDU und Jörg Tauss von der SPD haben sich bereits für Gespräche über einen "dritten Korb" ausgesprochen. Dafür wäre auch Grietje Bettin offen: "Ich glaube, dass ein Dritter Korb tatsächlich notwendig wird. Wir haben genügend Änderungswünsche, die wir da gerne einbringen würden. Darüber hinaus gab es viele Vorschläge, die noch nicht abgearbeitet sind oder aus denen nichts geworden ist, weil sich die SPD innerhalb der Koalition nicht hat durchsetzen können. Sie hat gestern im Kultur- und Medienausschuss noch nicht einmal eine Debatte dazu geführt, was ich in Anbetracht der Wichtigkeit des Themas für so viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Gruppen unglaublich finde." [von Robert A. Gehring]

 Urheberrechtsnovelle vom Bundestag verabschiedet

DebianBefürworter 09. Jul 2007

Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, fällt dieser Fall nicht darunter, da man hier...

WillWasSagen 09. Jul 2007

Ob es nun legal oder illegal ist den Kopierschutz zu umgehen, das ändert nichts an der...

Hony 08. Jul 2007

Einen technischen Defekt als Schutzmaßnahme zu bezeichnen halte ich für nicht haltbar...

Karl Lagerbier 07. Jul 2007

Viele Politiker sind aber dazu nicht in der Lage. http://www.youtube.com/watch?v...

Chummer 07. Jul 2007

Bisher sah es so aus: 1. Das Wort Kopierschutz kommt im Gesetz nicht vor. Es ist also...

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tobe or not to be / 30. Aug 2007

Linktipp: Filesharing FAQ



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