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Informatiker fürchten KriminalisierungGI mahnt Änderungen am geplanten § 202c StGB an
Der im Gesetzentwurf gewählte Wortlaut führe zu einer Kriminalisierung der heute in allen Unternehmen, Behörden und von Privaten verwendeten Programme zur Aufdeckung von Sicherheitslücken in IT-Systemen. Derartige Programme und Tools seien zur Absicherung gegen Angriffe jedoch unverzichtbar.
Zugleich werde jegliche Lehre, Forschung und Entwicklung und auch der einfache Gedankenaustausch zu Prüftools an Universitäten und Fachhochschulen mit diesem Paragrafen unter Strafe gestellt, so die Befürchtung. Auch der Chaos Computer Club (CCC) hatte schon wiederholt auf die Problematik hingewiesen. Trotz der Proteste hat der Bundestag am 24. Mai 2007 in 2. und 3. Beratung alle Änderungsanträge abgelehnt und damit den Regierungsentwurf ohne Debatte verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats steht bisher aus, allerdings ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Die GI sieht in dem geplanten Gesetz auch eine unzulässige Erweiterung der Cybercrime-Convention des Europarats. Die Informatiker appellieren daher an den Bundesrat, die weite Entwurfsfassung des § 202c StGB zu verhindern. (ji)
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