Die GPLv3 ist fertig
Beim Thema Softwarepatente legt die GPLv3 fest, dass, wer Softwarepatente auf seine GPL-Software hält, nicht gegen Lizenznehmer (sprich die Anwender) vorgehen darf. Die Patentbestimmungen sind vor allem auch im Hinblick auf den Microsoft-Novell-Deal interessant. Die FSF hatte nach Bekanntwerden der Zusammenarbeit zwischen den Software-Anbietern daran gearbeitet, ähnliche Abkommen in Zukunft zu verhindern. Nun wird allen Firmen, die nach dem 28. März 2007 solche Abkommen schließen, die Verbreitung von unter der GPLv3 lizenzierter Software untersagt. Der Novell-Deal wird so abgesegnet, da der hierin beinhaltete Schutz vor Patentklagen laut FSF gegen Microsoft zu Gunsten der gesamten Open-Source-Gemeinschaft ausgelegt werden kann.
Geändert wurde auch der Abschnitt über Folgen von Rechtsverletzungen. Während laut GPLv2 ein Nutzer alle Rechte verliert, sobald er gegen seine Pflichten verstößt, kann der Rechteinhaber diese nun ggf. kündigen - sie verfallen also nicht mehr automatisch. Wird der erste Verstoß aber innerhalb von 30 Tagen behoben, so wird die Lizenz erneuert. Bei der Verbreitung der Quelltexte einer Software hat sich nicht viel geändert: Weiterhin muss der Code Nutzern zugänglich gemacht werden, was auf verschiedene Weise geschehen darf. Neu ist die Erlaubnis zur Verteilung über Peer-to-Peer-Systeme.
Mit dem vierten Entwurf der Lizenz konnte die FSF bereits die Kompatibilität zur Apache-Lizenz 2.0 erreichen, die Kompatibilität zu anderen GNU-Lizenzen wird in einer Matrix dargestellt. In einem Essay erläutert Richard Stallman zudem, weshalb Entwickler seiner Meinung nach zur GPLv3 wechseln sollen, sieht aber auch kein Problem darin, wenn GPLv2 und v3 nebeneinander bestehen.
Die Reaktionen auf die Entwürfe waren teilweise heftig. Gerade Linus Torvalds stach heraus, der verweigerte, den Linux-Kernel unter die GPLv3 zu stellen, dies mittlerweile aber doch für möglich hält. Andere Open-Source-Veröffentlichungen der letzten Monate wurden explizit unter der GPLv2 freigegeben, wie etwa Java, da die dahinterstehenden Firmen erst abwarten wollten, wie die Lizenz tatsächlich ausehen wird. Wie die Lizenz nun also aufgenommen wird, bleibt abzuwarten.
Gleichzeitig mit der GPLv3 ist auch die Lesser General Public License (LGPL) v3 erschienen. Diese basiert auf der GPLv3, räumt über deren Ziffer 7 aber zusätzliche Rechte ein. LGPL-Software lässt sich in proprietären Programmen verwenden. Insgesamt besteht die LGPL nur aus sieben Abschnitten und soll damit nur eine knappe und klar versändliche Zusatzregelung sein.
Die wichtigsten Änderungen der GPLv3 und der LGPLv3 erläuterte FSF-Justiziar Eben Moglen auch im Videointerview mit Golem.de.






Ehrlich gesagt hab ich noch genug Würde und Anstand um eine Tätigkeit als Anwalt auch...
Eine Standard Abmahnung erstellen, 10000 mal ausdrucken um auf den Weg zu bringen nennst...
Was am ethischen Konzept 'Deine Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit eines anderen...
Unfreiheit des Codes? Es ist die gleiche "Freiheit" die Bush und Schäuble versprechen...
Schon klar - nur 'vogelfrei' ist wirklich frei.
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