Die GPLv3 ist fertig
Ganz allgemein wurde die Sprache der Lizenz überarbeitet, um weg zu kommen von den Begriffen des US-Copyright-Systems und somit auch in anderen Ländern leichter verständlich zu sein und um Übersetzungen zu ermöglichen. Diese Art bezeichnete Eben Moglen als "Write once, run everywhere"-Lizenzierung. Code wandert von Land zu Land, weshalb es wichtig ist, dass sich die Lizenz überall sehr ähnlich verhält.
Neu ist dabei auch die zeitlich begrenzte Gültigkeit, die in Sektion 2 hinzukam. Die GPL gilt nun für die Zeit, in der ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, was auch den Urheberrechtsgesetzen einiger Länder entgegenkommen soll, die teilweise eine klare zeitliche Beschränkung verlangen. Läuft das Urheberrecht aus, kann die Software in jedem Fall frei genutzt werden, was die Lizenz nochmals aufgreift.
Darüber hinaus widmet sich die GPLv3 der digitalen Rechteverwaltung (DRM), ohne diesen Begriff so zu erwähnen. Gerade dieser Teil erfuhr während des Entwicklungsprozesses größere Überarbeitungen - im ersten Entwurf wurde DRM noch durchgängig als "Digital Restrictions Management" bezeichnet. Unter der GPL lizenzierte Software soll nun nicht mehr durch technische Schutzmaßnahmen eingeschränkt werden, was auch bedeutet, dass DRM-Systeme, die GPL-Code nutzen, Anwender nicht einschränken dürfen. Enthalten ist ein Hinweis auf die Bestimmungen des WIPO Copyright Treaty (WCT), einem internationalen Vertrag, durch den erstmals Schutzvorschriften gegen die Umgehung von DRM-Systemen eingeführt wurden.
Dabei geht es auch um das im englischen Sprachraum als Tivoization bezeichnete Verhalten, das abgeleitet wurde von TiVo, einem Hersteller digitaler Videorekorder mit Linux. Die Software lässt sich daher zwar verändern, läuft dann aber nicht mehr auf dem Gerät. Diese Klausel (Sektion 6) greift jedoch nicht, wenn ein Gerät an ein Unternehmen verkauft wird und ist somit auch nicht für medizinische Geräte und Wahlmaschinen - für die häufig freie Software gefordert wird - gültig. Bei so genannten Endkundenprodukten hingegen muss laut GPLv3 eine Installationsanleitung mitgeliefert werden, die erklärt, wie veränderte Software aufgespielt wird.






Ehrlich gesagt hab ich noch genug Würde und Anstand um eine Tätigkeit als Anwalt auch...
Eine Standard Abmahnung erstellen, 10000 mal ausdrucken um auf den Weg zu bringen nennst...
Was am ethischen Konzept 'Deine Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit eines anderen...
Unfreiheit des Codes? Es ist die gleiche "Freiheit" die Bush und Schäuble versprechen...
Schon klar - nur 'vogelfrei' ist wirklich frei.
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