Studie: Killerspielverbot weder notwendig noch sinnvoll

Hans-Bredow-Institut legt Studie zum Jugendschutz bei Computerspielen vor

Die Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit des Jugendschutzes im Bereich Video- und Computerspiele könnten durch eine konsistentere und transparentere Praxis verbessert werden, das ist die Schlussfolgerung des lang erwarteten Berichts des Hamburger Hans-Bredow-Instituts. Defizite macht das Institut aber vor allem bei der Umsetzung der Altersfreigaben aus, nicht bei der Einstufung durch die USK.

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Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Länder untersucht das Institut derzeit, ob und inwieweit der Jugendmedienschutz effektiv funktioniert. Der Bereich der Video- und Computerspiele wurde dabei auf Grund der aktuellen Diskussion vertieft und vorgezogen.

Die Rahmenbedingungen für einen wirksamen Jugendmedienschutz im Bereich der Video- und Computerspiele seien durch die Gesetzesreform von 2003 grundsätzlich besser geworden. Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es jedoch Bereiche, in denen Verbesserungen möglich und sinnvoll wären. Nach Ansicht des Hans-Bredow-Instituts könnten die Entscheidungen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nachvollziehbarer werden, wenn die jeweiligen Bewertungskriterien transparenter dargestellt würden. Im Bereich der Indizierung von Computerspielen könnte eine noch systematischere Kooperation zwischen USK und BPjM sicherstellen, dass die von beiden Institutionen verwendeten Kriterien möglichst gleich interpretiert werden.

Außerdem führe die grafische Darstellung der Altersfreigaben auf den Spieleverpackungen in der Praxis oft zu falschen Vorstellungen darüber, wer über die Kennzeichnung letztlich entscheidet und wie deren rechtliche Verbindlichkeit aussieht. Auch das Nebeneinander verschiedener Alterskennzeichen und -empfehlungen erwecke in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass im Jugendmedienschutz Inkonsistenzen bestehen.

Erheblichen Vebesserungsbedarf macht die Studie im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und den ordnungs- und strafrechtlichen Vollzug bei Verstößen. So sollten beispielsweise den Ordnungsbehörden Testkäufe gestattet werden.

Der Bericht, der gemeinsam von Juristen und Sozialwissenschaftlern des Hans-Bredow-Instituts im aktiven Austausch mit den beteiligten Institutionen im Jugendmedienschutz erarbeitet wurde, enthält neben den Ergebnissen der Analysen auch einen ökonomischen Überblick über den Spielesektor, aktuelle Daten zur Nutzung von Spielen durch Kinder und Jugendliche, eine Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse der Medienwirkungsforschung in Bezug auf Video- und Computerspiele sowie eine Darstellung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen.

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Schakal 14. Mär 2009

22.11.1963 John Fitzgerald Kennedy wurde erschossen weil er sich in Deutschland zu Brot...

Corny 04. Mär 2009

außerdem was geht es dich an wenn wir so etwas spielen?!

Kira 12. Mär 2008

Sprach der 10 Jährige und sprang aus dem fenster

Kira 12. Mär 2008

Dazu habe ich nur noch eins zu sagen (wenn du Intelligent bist verstehst du vieleicht...

Kira 12. Mär 2008

Der Einzige vollnap bist erstma du nebenbei hör bitte auf unsere sprache zu gebrauchen...

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stohl.de / 28. Jun 2007

Killerspielverbot unnötig



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