Meinungsfreiheit: Forenbetreiber abgemahnt

Abmahnung für missliebige Foreneinträge

Für zwei missliebige Foreneinträge wurde ein Webseitenbetreiber abgemahnt. Der Betreiber der Webseite Ironsport hat die betreffenden Forenbeiträge gelöscht, weist aber darauf hin, dass er es für ein Unding hält, wenn das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet so leicht eingeschränkt werden kann.

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Patrick Albers betreibt die Webseite Ironsport, die sich den Themen Body Building sowie Krafttraining widmet und auf der die Seitenbesucher in einem Forum diskutieren können. In diesem Forum gab es nach Aussage von Albers zwei Threads, in denen eine Firma kritisiert wurde, die im Laufe der Diskussionen auch vielfach gelobt wurde. Das betreffende Unternehmen störte sich offensichtlich an der Kritik und beauftragte einen Anwalt, dagegen vorzugehen. Dieser schickte Patrick Albers eine Abmahnung mit einem Streitwert in Höhe von 15.000 Euro.

Um eine juristische Eskalation zu vermeiden, hat Patrick Albers den gesamten Thread bezüglich des Herstellers gelöscht. Damit fiel auch die lobende Erwähnung des Unternehmens weg, betont Albers. Da er von der Gegenseite aufgefordert wurde, solche Kritik auch künftig zu verhindern - ansonsten fällt eine Vertragsstrafe von 5.001,- Euro an -, hat sich Albers entschlossen, keinerlei Erwähnung der entsprechenden Firma mehr zu gestatten.

Denn er sieht sich außerstande, jeden Foreneintrag auf solche Kritik hin zu überprüfen und dann erst zu entscheiden, welcher Beitrag veröffentlicht werden darf und welcher nicht, gibt Patrick Albers in einer Stellungnahme zu dem Vorgang an. Der Betreiber von Ironsport zeigt sich verwundert darüber, dass es das klagende Unternehmen offenbar nicht stört, komplett gefiltert zu werden, da eine solche Abmahnung zwangsläufig dazu führe.

Im August 2006 hatte das Oberlandesgericht Hamburg im so genannten Heise-Urteil entschieden, dass Forenbetreiber nicht zu einer grundsätzlichen Vorabkontrolle von Forenbeiträgen gezwungen werden können. Dies würde die freie Meinungsäußerung zu stark beschneiden, entschied das Gericht. Allerdings können die Prüfpflichten im Einzelfall strenger ausfallen, so das Gericht weiter. Eine spezielle Überprüfungspflicht sieht es dann als nötig an, "wenn dieser [der Forenbetrieber, Anm. d. Red.] entweder provoziert hat oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist".

Im März 2007 hatte der Bundesgerichtshof in einer anderen Sache entschieden, dass Forenbetreiber ab Kenntnisnahme für einen Foreneintrag verantwortlich seien. Hintergründe zu diesem Urteil gibt ein Interview auf Golem.de mit Lawblogger Udo Vetter.


Private Paula 27. Jun 2007

Es gehoert schon eine ganz dicke Portion Mut dazu, sich Kritik zu stellen, und zu dieser...

hespertal 27. Jun 2007

Warum kann man der Abzockermentalität der dubiosen Anwälte nicht Einhalt gebieten?

Kutscher 27. Jun 2007

Aha...dann sind also Seiten wie Ciao absolut unrechtmäßig? Meinungsdatenbanken, wo man...

dumpfbacke 27. Jun 2007

Ich schäme mich eigentlich nur meiner deutschen Staatsbürgerschaft. LG Dumpfbacke (Mit...

dumpfbacke 27. Jun 2007

Wenn ich mir die Beurteilungen bei Ebay durchlese, dann muss die logische Konsequenz...

Kommentieren


Karsten Samaschke: Los jetzt! / 25. Jun 2007

How-To: Zeigen, dass man als Firma Verbraucher für unmündig hält



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