Musikindustrie will schrankenlosen Zugriff auf Nutzerdaten

Richtervorbehalt zu teuer?

Die Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums standen im Mittelpunkt einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag. Die Bundesregierung will mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, der EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen soll, vor allem die Position der Rechteinhaber stärken und gegen Produktpiraterie kämpfen. Die Rechteinhaber forderten bei der Anhörung, dass es beim zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzer keinen Richtervorbehalt gibt.

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Peter Zombik, Geschäftsführer des Bundesverbandes der phonographischen Wirtschaft, sagte, dass in Deutschland 374 Millionen Musiktitel illegal aus Internettauschbörsen heruntergeladen worden seien. Fast 3,7 Millionen Personen hätten Tauschbörsen für illegale Angebote genutzt. Die Phono-Verbände plädieren dafür, den Richtervorbehalt zu streichen, weil unter anderem zu befürchten sei, dass eine wirksame Verfolgung dem Rechteinhaber wegen der "immensen Kostenbelastung" unmöglich gemacht werde.

Heiko Wiese von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft stimmte dem zu. Die Kopien-, Marken- und Produktpiraterie sei mittlerweile eine ernste Bedrohung für die nationalen Volkswirtschaften. Der Auskunftsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz sei deshalb nicht von dem Nachweis einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr abhängig zu machen.

Der Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar führte ins Feld, dass der Gesetzentwurf zu Recht vorsehe, dass eine Auskunft nur erteilt werden darf, wenn "in gewerblichem Ausmaß" Rechtsverletzungen vorgenommen würden. Damit sei klargestellt, dass etwa bei illegalen Kopien und Verbreitungen im Internet (beispielsweise über Tauschbörsen) ein Umfang erreicht sein müsse, der über das hinausgehe, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entsprechen würde.

Patrick von Braunmühl von Bundesverband der Verbraucherzentralen aus Berlin hob hervor, Verletzungen des geistigen Eigentums seien, wenn sie in gewerblichem Umfang betrieben würden, "kriminell". Es dränge sich der Eindruck auf, dass diese Maßnahmen nicht mehr auf die Bekämpfung von gewerblicher Marken- und Produktpiraterie zielten, sondern auf die Verfolgung von privaten Nutzern.

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Jimmy1234 13. Jul 2007

"> Wenn wie Hr. Zombik behauptet rund 370 Millionen Woher sind die Daten und va der...

W. T. F. 23. Jun 2007

jawoll - und bei den Bands, die sich selbst produzieren, beginnt dann wieder ein neues...

schuldiger 23. Jun 2007

auf wiedersehen unschuldsvermutung und guten tag generalverdacht. seit wann muss man in...

Mercury 23. Jun 2007

Ganz legal kann file sharing in Antigua betrieben werden, da es dort kein Urheberrecht...

Tenschman 22. Jun 2007

du hast Stalker vergessen... und die GEZ... mfg Tenschman

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DOBSZAY's Ansichten und Einsichten / 21. Jun 2007

Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch auf Internet-Nutzungsdaten (Teil 2)

GNUMail.de - reloaded / 21. Jun 2007

Schrankenlosen Zugriff auf Nutzerdaten?



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