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Gericht erklärt DVD-Kopierschutz für wirkungslosAktivisten haben sich selbst angezeigt, um rechtliche Klarheit zu erzwingen
Durch die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtline von 2001 in finnisches Recht wurde, wie auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten, die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen für digitale Werke verboten und unter Strafe gestellt. Das Verbot wurde allerdings durch die Richtlinie und ebenso im finnischen Gesetzestext mit einer Einschränkung versehen: Nur solche "technischen Schutzmaßnahmen" sind geschützt, die "wirksam" sind, um ihr
Ziel – Kopieren verhindern oder Zugang kontrollieren – auch zu erreichen. Über die Auslegung dieser Bestimmung herrscht seit der Verabschiedung der Richtlinie wegen ihrer Unklarheit Streit unter Juristen und Laien. Durch das Urteil aus Finnland wurde diese Frage jetzt erstmals vor Gericht geklärt.
Zwei finnische Aktivisten haben das Urteil erzwungen, indem sie Selbstanzeige erstatteten und dadurch Ermittlungen sowie ein Strafverfahren in Gang setzten. Sie hatten auf einer Website Anleitungen zur Umgehung des CSS-Kopierschutzes veröffentlicht und sich anschließend wegen "möglicher Verletzung des Urheberrechtsgesetzes" selbst bei der Polizei angezeigt. Der Fall landete nach den Ermittlungen vor Gericht. Zur Prüfung des Falles hörte das Gericht IT-Experten an, die bestätigten, was allgemein bekannt ist: Bereits seit Jahren zirkuliert im Internet Software, mit der die Umgehung des CSS-Kopierschutzes ein Kinderspiel ist. Jede Suchmaschine liefert auf eine entsprechende Anfrage Hinweise, wo solche Software zu bekommen ist. Dazu das Gericht: "Seitdem es 1999 einem norwegischen Hacker gelungen ist, den auf DVDs eingesetzten CSS-Schutz zu umgehen, sind Endanwender in der Lage, mit Leichtigkeit vergleichbare Software aus dem Internet herunterzuladen, sogar kostenlos. [...] Bei einigen Betriebssystemen wird diese Software sogar gleich mit installiert. [...] Daher kann CSS nicht mehr länger als 'wirksam' im Sinne des Gesetzes gelten." Das Gericht wies die Anklage in allen Punkten zurück, was einer der beiden Aktivisten, Mikko Rauhala, so kommentierte: "Es scheint also möglich zu sein, ein schlechtes Gesetz mit gesundem Menschenverstand zu interpretieren – an dem es während des Gesetzgebungsverfahrens gefehlt hat." Das Urteil erging in erster Instanz, so dass der Staatsanwaltschaft der Weg in die Revision offen steht. Es ist noch nicht abzusehen, ob das Urteil auch in höheren Instanzen Bestand haben wird. In anderen EU-Staaten ist in dieser Frage noch kein Urteil gefallen. Auf jeden Fall setzte das Gericht in Helsinki europaweit ein Zeichen dafür, wie die Formulierungen der EU-Richtlinie interpretiert werden können. [von Robert A. Gehring] (ji)
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