EU-Datenschützer stören sich an der Speicherung von Suchanfragen durch Google. Möglicherweise verstoße der Suchmaschinengigant damit gegen EU-Datenschutzgesetze. Eine Stellungnahme von Google soll in den nächsten Wochen folgen.
Wie die Nachrichtenagentur
Bloomberg berichtet, habe eine Beratergruppe der EU-Kommission in einem Brief an Google Bedenken darüber geäußert, dass die Speicherung von Suchergebnissen gegen EU-Datenschutzgesetze verstoße. In dem Brief werde Google um eine Stellungnahme gebeten, die der Konzern in den nächsten Wochen abgeben will. Dies soll noch vor der nächsten Sitzung
der Beratergruppe passieren, die am 19. und 20. Juni 2007 stattfindet.
Die Beratergruppe bemängelt, dass alle Suchanfragen der Google-Nutzer rund zwei Jahre gespeichert werden. Google muss sich nun erklären, warum der Konzern diese Daten speichert und sammelt. Noch bis vor einigen Wochen gab es gar kein zeitliches Verfallsdatum für die gespeicherten Google-Daten. Da hat der Konzern alle Suchanfragen samt IP-Adresse des betreffenden Computers gesammelt. Nach
Google-Angaben ist das aus Sicherheitsgründen passiert. Für die EU-Beratergruppe stellt sich die Frage, ob damit die EU-Datenschutzgesetze eingehalten werden.
(ip)