Gebrüder Schmidtlein verurteilt

Wettbewerbszentrale klagt 24.000 Euro Vetragsstrafe ein

Das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt) hat die Gebrüder Schmidtlein wegen intransparenter Preisgestaltung zu Vertragsstrafe verurteilt. Das Unternehmen bot auf zahlreichen Internetseiten Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren, darunter Seiten wie sms-heute.de, klingeltoene-heute.de und wohnen-heute.de.

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Wegen irreführender Angebote im Internet erwirkte die Wettbewerbszentrale jüngst ein Urteil gegen die Schmidtleins. Die Selbstkontroll-Institution der Wirtschaft will so den seriösen Online-Handel stärken.

Das LG Darmstadt hat die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000 Euro verurteilt (Urteil vom 8. Mai 2007, Az. 12 O 532/06), noch ist dies allerdings nicht rechtskräftig.

Die Schmidtleins boten auf zahlreichen Internetseiten Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren. Trotz Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale und Abgabe einer Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe von 2.000 Euro je Verstoß verbunden war, sei das Unternehmen wiederholt mit unlauteren Angeboten aktiv gewesen. Letztendlich konnte die Wettbewerbszentrale die Schmidtlein GbR so erfolgreich auf Zahlung der Vetragsstrafen verklagen.

"Durch derartige undurchsichtige Angebote besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in den Online-Handel geschwächt wird", erklärt Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Dies bewirke eine Verschiebung des Wettbewerbs zu Lasten der seriösen Anbieter.

Die Wettbewerbszentrale hat darüber hinaus gegen vier weitere Unternehmen auf Grund ähnlicher Sachverhalte von intransparenter und irreführender Werbung Klage eingereicht, im Einzelnen sind dies die Internetservice AG (Rotkreuz, Schweiz), die lebensprognose.com betreibt, sowie das in Großbritannien sitzende Unternehmen VitaActive Limited, das hinter den Seiten lebenserwartung.de und iq-fight.de steckt, Genealogie Limited mit genealogie.de und Netcontent Limited unter anderem mit routenplaner-server.com, kochrezepte-server.com und grafik-archiv.com. Auch bei diesen Anbietern sei für den Nutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass es sich um kostenpflichtige Leistungen handle, meint die Wettbewerbszentrale.

Wer weitere zweifelhafte Angebote findet, kann diese unter Vorlage einer entsprechenden Dokumentation der Wettbewerbszentrale zur Prüfung vorlegen.


Trottel 02. Nov 2012

Das zahlen die doch locker von dem Geld, daß die im Internet zum Nachteil hilfesuchender...

RAINER ENGEL 27. Jun 2009

Diesen Text habe ich im Juli 2007 an diese Witzbolde geschrieben !! Trotzdem kamen noch...

Jürgen Hannig 17. Jan 2009

Hallo habe das gleiche erfahren wie du .Wenn man so die Meldungen liest,sind doch immer...

sascha F. 16. Jan 2009

Ich war auch betroffen von den Gebrüdern Schmidtlein im Jahre 2007 da ich das klein...

Herbert Kautschen 28. Nov 2008

Ich bin auch häufiger auf Angebote von Schmidtlein's gestoßen die als Werbung innerhalb...

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darktiger.org / 27. Sep 2008

netzeitung macht Werbung für Abzocker



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