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Neues Freiheitsrecht "Internet" soll ins GrundgesetzFreiheit oder Überwachungsrecht?
"Bis zum Ende der Legislaturperiode", hofft SPD-Innenpolitiker Dieter
Wiefelspütz, könnte ein Gesetzentwurf stehen, so der Tagesspiegel. Diesen
Zeitraum setzt auch der CDU-Innenexperte Ralf Göbel an: "Wenn wir gründlich
diskutieren, können wir das in dieser Wahlperiode schaffen".
"Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt, in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen", begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. "Diese Welt sollte sich auch im Grundgesetz wiederfinden als ein Raum der Freiheit." Wie dieses Vorhaben verankert werden soll, ist nach Wiefelspütz noch offen. So könnte der Freiheitsbegriff im Internet als weiteres Grundrecht aufgenommen werden oder als Ergänzung des Postgeheimnisses genutzt werden. "Wir brauchen die Erweiterung des Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt", konstatiert der CDU-Mann, "wir brauchen es, wissen aber noch nicht wie". Die SPD geht in ihren Plänen von den Freiheitsrechten aus, die Union hingegen von der entgegengesetzten Seite der Sicherheitspolitik: "Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der Online-Durchsuchung", sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht - wie bei der in der großen Koalition umstrittenen Online-Durchsuchung - muss zunächst einmal definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will den Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausweiten - damit könnte die Online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abgesichert werden. Dabei will Göbel aber nicht stehen bleiben. "Das Grundgesetz ist auf einen Zustand abgestellt, der das Internet nicht berücksichtigt", sagt er. Die Modernisierung sei über die Online-Durchsuchung hinaus dringend nötig. (ad)
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