Nach einem Bericht des Tagesspiegel wollen Politiker von SPD und Union eine
Anpassung des Grundrechtskatalogs (Artikel 1 bis 19) vornehmen und ein neues
Grundrecht für die Freiheit im Internet einführen. Die SPD verfolgt dabei jedoch
etwas andere Ziele als die CDU.
"Bis zum Ende der Legislaturperiode", hofft SPD-Innenpolitiker Dieter
Wiefelspütz, könnte ein Gesetzentwurf stehen, so der Tagesspiegel. Diesen
Zeitraum setzt auch der CDU-Innenexperte Ralf Göbel an:
"Wenn wir gründlich
diskutieren, können wir das in dieser Wahlperiode schaffen".
"Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt, in der
Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich
betätigen", begründet
Wiefelspütz seinen Vorstoß.
"Diese Welt sollte sich auch im Grundgesetz
wiederfinden als ein Raum der Freiheit."
Wie dieses Vorhaben verankert werden soll, ist nach Wiefelspütz noch offen. So
könnte der Freiheitsbegriff im Internet als weiteres Grundrecht aufgenommen
werden oder als Ergänzung des Postgeheimnisses genutzt werden.
"Wir brauchen
die Erweiterung des
Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt",
konstatiert der CDU-Mann,
"wir brauchen es, wissen aber noch nicht
wie".
Die SPD geht in ihren Plänen von den Freiheitsrechten aus, die Union hingegen
von der entgegengesetzten Seite der Sicherheitspolitik:
"Unser Ansatzpunkt
ist die aktuelle Frage der Online-Durchsuchung", sagt Göbel. Denn zum
Eingriff in ein Grundrecht - wie bei der in der großen Koalition
umstrittenen
Online-Durchsuchung - muss zunächst einmal definiert sein, um welches Grundrecht
es sich dabei eigentlich handelt.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will den Artikel 13 Grundgesetz
(Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausweiten - damit könnte die
Online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abgesichert werden.
Dabei will Göbel aber nicht stehen bleiben.
"Das Grundgesetz ist auf einen Zustand abgestellt, der das
Internet nicht berücksichtigt", sagt er. Die
Modernisierung sei über die Online-Durchsuchung hinaus dringend nötig.
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