Killerspiele: Pfeiffers Kollegen gegen ein Verbot

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Deutlicher wird das KFN bei der Beurteilung der Tester, die die Gutachter über den Inhalt der Spiele informieren: Auf der Grundlage von Berechnungen zur Spieldauer gebe es erhebliche Zweifel daran, dass die Tester die gewalthaltigen Spiele tatsächlich vollständig durchspielen und sich nicht teilweise auf Inhaltsangaben der Hersteller stützen. Zudem seien einige der Tester nach eigenen Angaben teilweise für die Herstellerfirmen als Produktionsberater tätig, um diesen zu helfen, eine angestrebte USK-Alterseinstufung zu erreichen - ein weiterer Vorwurf von Prof. Pfeiffer, dem USK-Geschäftsführer Dr. Klaus Spieler bei der Expertenanhörung im Bundestag heftig widersprach.

Ferner gebe es "möglicherweise nach jahrelanger Mitwirkung an Prüfungstätigkeiten Abstumpfungsgefahren, die die Akteure der Alterseinstufung unsensibel für das werden lassen, was die Spiele an Gewaltexzessen beinhalten", heißt es fast beiläufig in der Zusammmenfassung des KFN, das die Forderung nach "Strategien zur Verhinderung von Abstumpfungsprozessen" aufstellt. Dazu werden neben Fortbildung und Rotation, zeitliche Obergrenze für die Mitwirkung als ständige Vertreter, Tester und Gutachter gefordert - in anderem Zusammenhängen spricht man in solchen Fällen allgemein wohl eher von "Erfahrung" als von "Abstumpfung".

Uneinig sind sich die Autoren der Studie im Hinblick auf die Schlüsse, die aus ihrer Untersuchung zu ziehen sind, vor allem was das strafrechtliche Verbot von "Killerspielen" angeht: Während Prof. Christian Pfeiffer es für richtig hält, hier eine gesonderte strafrechtliche Verbotsnorm ins Auge zu fassen, sind die übrigen vier Autoren der Studie - Theresia Höynck, Thomas Mößle, Matthias Kleimann und Florian Rehbein - dagegen.

Darüber hinaus wird eine stärkere Einflussnahme durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden gefordert bzw. die Einbindung von jeweils drei Bundesländern, ebenso eine Präzisierung der gesetzlichen Normen und weiteren Regelungen zur Alterseinstufung von Computerspielen. Darüber hinaus sollen Hersteller künftig je verkauftes Spiel 50 Cent an die USK zahlen, um deren Kosten zu decken, taugliche Therapien gegen Computerspielsucht zu entwickeln sowie um Medienwirkungsforschung und eine bundesweite Aufklärungskampagne zum Jugendmedienschutz durchführen zu können. Rund 20 Millionen Euro könnten so jährlich zusammenkommen, schätzt das KFN.

Einig sind sich die Autoren der Studie aber in einem Punkt: Es reiche nicht aus, gesetzliche Reformen zum Jugendmedienschutz durchzuführen. Mindestens ebenso wichtig sei, die Eltern dabei zu unterstützen, dass sie ihre Kinder vor einem exzessiven gewaltorientierten Medienkonsum bewahren können. Dazu seien insbesondere Ganztagsschulen geeignet.

 Killerspiele: Pfeiffers Kollegen gegen ein Verbot

MörderKlopper 24. Nov 2008

Solche kranken Knallköppe wie ihr sollten mal ne Therapie machen. An mental Gewalttätigen...

mofofucker2k 24. Nov 2008

yeah. so seh ichs auch. ich bin 22 jahre alt, weder gewalttätig noch nen potenzieller...

Coldzero 21. Nov 2008

Ja schon aber die FSK sollte sich auf das Beruhen, wenn es um einen Spieletrailer geht...

Coldzero 21. Nov 2008

Du drückst es richtig aus |>VIRTUELLE<| Gewalt!

Coldzero 21. Nov 2008

Amen ich meine wo bleibt das das Menschenrecht der Meinungsfreiheit? Vorallem ich dachte...

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