Musikindustrie und Udo Jürgens setzen Kanzlerin unter Druck

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Die Verlängerung der gesetzlichen Schutzfrist für Musikaufnahmen von derzeit 50 Jahren nach der Veröffentlichung auf 95 Jahre - wie in den USA - ist auch ein persönliches Anliegen von Schlagersänger Udo Jürgens: "Immer mehr Künstler müssen die bittere Erfahrung machen, dass ihre frühen Aufnahmen und ihr geistiges Eigentum ohne ihr Wissen, ihren Einfluss und ohne eine Entschädigung veröffentlicht und kommerziell ausgewertet werden." Nach geltendem Recht erlischt das exklusive Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für Aufnahmen 50 Jahre nach deren Erscheinen.

In den kommenden Jahren erlischt die Schutzfrist für viele Aufnahmen aus der Nachkriegszeit und den frühen Jahren des Rock. Betroffen ist davon nicht nur Udo Jürgens; auch die noch verbliebenen Beatles, deren Alben bis heute Bestseller sind, sehen dem Ende der Schutzfrist für ihre frühen Aufnahmen entgegen. Zusammen mit Musikerkollegen wie U2, PJ Harvey, Pete Townsend und Paul Simon kämpft deshalb auch Paul McCartney, dessen Vermögen sich auf über eine Milliarde Euro beläuft, schon seit längerer Zeit für eine Verlängerung der Schutzfristen auf 95 Jahre und die damit verbundenen Mehreinnahmen.

Kritiker dieses Vorschlages, wie der amerikanische Rechtsprofessor James Boyle, halten das Ansinnen für einen 'Vertragsbruch' mit der Öffentlichkeit. Sein Argument: Die Musiker und Musikfirmen wussten seinerzeit, worauf sie sich einließen, als sie die Aufnahmen machten - 50 Jahre Schutz und nicht mehr. Mit dieser Schutzfrist wurden die Preise für die Tonträger kalkuliert, die von den Verbrauchern zu bezahlen waren. Im Gegenzug würden die Aufnahmen nach Ablauf der Schutzfrist ohne Erlaubnis vervielfältigt und verbreitet werden dürfen - wobei Komponisten und Texter über Abgaben an die Verwertungsgesellschaften an den so erzielten Einnahmen beteiligt wären.

Boyle moniert, dass jetzt, wo der Ablauf der Schutzfrist droht, Musikfirmen und Musiker "im Nachhinein die Vertragsbedingungen ändern" wollten - zu Ungunsten der Verbraucher. Boyles Argument: "Viele Aufnahmen gibt es schon 20 Jahre nach Erscheinen überhaupt nicht mehr zu kaufen und nach 50 ist es nur noch ein verschwindend geringer Teil. Deren Rechteinhaber zu finden, ist extrem schwierig. [...] Das sind 'verwaiste Werke' - eine Kategorie, die den größten Teil der kulturellen Artefakte des 20. Jahrhunderts umfasst." Nach 50 Jahren könnten alle diese Aufnahmen rechtmäßig wieder in Verkehr gebracht werden, ohne dafür erst eine Erlaubnis einholen zu müssen. Würde man die Schutzfrist jetzt verlängern, so "verliert das Publikum ein zweites Mal" und "wir sperren auch weiterhin fast 100 Prozent unserer aufgenommenen Kultur weg".

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Klabusterbeere 17. Sep 2007

dir viel spass noch auf dem karneval und beim hören von Udo Jürgens... mal im ernst: wie...

ka 16. Mai 2007

Danke, dass du darauf eingegangen bist. Ich bleibe nochmal beim Programmierer. Wenn ich...

nuUNDnu? 16. Mai 2007

Also mir wäre es peinlich, in einem Musikladen gesehen zu werden. Womöglich noch vorm Udo...

nuUNDnu? 16. Mai 2007

Was ist denn, wenn mir ein illegal heruntergeladener Song nicht gefällt und ich ihn...

f 15. Mai 2007

Einer der wenigen klugen Ansätze hier! Wirklich gut!

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modlog / 29. Okt 2007

Künstler gegen Musikindustrie

netzpolitik.org / 07. Jun 2007

IFPI-Wunschliste an Merkel

Silentblog / 16. Mai 2007

Internetzugang zwangsweise abschalten

Michael's Blog / 15. Mai 2007

Ich nehm die Musik mit ins Grab

Das dicke En.de? / 13. Mai 2007

Mit 73 Jahren, da fängt der Wahnsinn an ...



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