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USA: Neue Vorschriften erschweren Handel mit gebrauchten CDsFingerabdruck und Ausweiskopie erforderlich
Utah und Florida haben den Anfang gemacht und neue Gesetze für den Handel mit gebrauchten Gütern erlassen. In weiteren Bundesstaaten sind ähnliche Gesetze in Vorbereitung. Ziel der Gesetzgebung ist es, Hehlerei mit gestohlenen Gegenständen einzuschränken. Die erschwerten Bedingungen führen dazu, dass der Handel mit gebrauchten Musik-CDs in den betroffenen Bundesstaaten zunehmend unattraktiv wird. Erste Händler, so berichtet Billboard, haben das Geschäft
mit den gebrauchten CDs bereits aufgegeben.
Besonders hart getroffen von den neuen Vorschriften werden Betreiber von Second-Hand-Shops in Florida, die mit gebrauchten Musik-CDs handeln. Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, 10.000 US-Dollar Kaution hinterlegen, beim Ankauf von gebrauchten Musik-CDs den Daumenabdruck des Verkäufers abnehmen und die Kopie eines amtlichen Ausweises (beispielsweise Führerschein) anfertigen. Die eingekaufte Ware dürfen sie nicht mehr bar bezahlen; stattdessen dürfen sie nur noch einen Gutschein zum Tausch gegen Waren aus ihrem Laden ausgeben. Eingekaufte Waren müssen sie darüber hinaus 90 Tage lang aufbewahren, bevor sie sie wieder verkaufen dürfen. Der Handel mit gebrauchten Videos und Videospielen wird weniger restriktiv behandelt. Ladeninhaber benötigen dafür keine Erlaubnis und dürfen ihre Einkäufe bereits nach 15 Tagen weiterveräußern. Urheberrechtlich gesehen ist der Handel mit gebrauchten Büchern, Schallplatten, CDs, Videos usw. in den USA und den allermeisten Ländern unbedenklich. Nach dem so genannten "Erschöpfungsgrundsatz" - das Äquivalent in den USA nennt sich "First-Sale Doctrine" - erlischt das urheberrechtlich geschützte Verbreitungsrecht, nachdem ein Werk einmal "offline" verkauft worden ist. Kritiker monieren deshalb, dass die neuen Gesetze die Verbraucherrechte einschränken würden. Buch- und Musikverlage hingegen haben sich traditionell immer schon dafür eingesetzt, den Gebrauchthandel einzuschränken - schließlich verdienen sie dabei nicht mit. Auf ihrer Seite dürfte daher die Freude überwiegen. [Robert A. Gehring] (ji)
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