Microsoft und Best Buy: Eine "kriminelle Vereinigung"?

Berufungsgericht sieht sich gezwungen, Klage trotz Bedenken zuzulassen

In einer Sammelklage wird Microsoft und dem Handelsunternehmen Best Buy in den USA Verschwörung und Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem Ziel, Kunden zu betrügen, vorgeworfen. Ein Berufungsgericht in San Francisco hat die Klage am Freitag einstimmig zugelassen, nachdem sie in der unteren Instanz abgewiesen worden war.

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James Odom war in erster Instanz vor dem zuständigen Bezirksgericht gescheitert. Er ging vor dem 9. US-Bezirksberufungsgericht dagegen in Berufung und dieses hat nach einer Anhörung vor einem Podium von zufällig ausgewählten Richtern die Klage einstimmig für zulässig erklärt. Darüber hinaus hat das Berufungsgericht der Zulassung als Sammelklage zugestimmt, nachdem weitere Best-Buy-Käufer ähnliche Beschwerden vorgebracht hatten. Microsoft hatte ebenfalls erfolglos versucht, die Klage in den heimatlichen Bundesstaat Washington verlegen zu lassen.

Die Bildung einer kriminellen Vereinigung begründeten die Kläger in der Berufungsklage, und das Berufungsgericht zitiert in seiner Begründung daraus, unter anderem mit einer gemeinsamen Presseerklärung, in der es zum Abkommen zwischen Microsoft und Best Buy hieß, man bilde "eine umfassende strategische Allianz im Breitband-, Schmalband-, Laden- und Online-Geschäft". Microsoft und Best Buy hatten beantragt, den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung fallen zu lassen, was die Berufungsrichter aber ablehnten.

Im April 2000 reichte James Odom Klage gegen die Microsoft-Tochter MSN Service und Best Buy ein. In der Klage wurde den Unternehmen vorgeworfen, dass "Microsoft 200 Millionen US-Dollar in Best Buy investiert hat und sich verpflichtet hat, Werbung für Best Buy zu machen". Der Händler wollte im Gegenzug "MSN und andere Produkte von Microsoft bewerben". Je nachdem, was ein Käufer bei Best Buy erworben hatte, erhielt er eine von verschiedenen "Probe-CDs" für Microsoft-Produkte, beispielsweise mit einem kostenlosen MSN-Zugang für mehrere Monate.

Wurde der jeweilige Kauf mit Kreditkarte bezahlt, wirft Odom in seiner Klage den Unternehmen vor, so erfasste Best Buy in betrügerischer Absicht Informationen über die jeweilige Probe-CD und schickte sie zusammen mit den Kreditkartendaten an Microsoft. Die betrügerische Absicht leitet Odom daraus ab, dass nach seiner Aussage die Kunden nicht und auf Nachfrage absichtlich falsch über diesen Vorgang informiert wurden. Microsoft soll die so erhobenen Daten dann genutzt haben, um einen kostenpflichtigen MSN-Account für den Kunden ohne dessen Wissen und Zustimmung einzurichten. Odom unterstellt, dass dieses Vorgehen von Best Buy in Absprache mit Microsoft erfolgte. Er wirft den Unternehmen deshalb Verschwörung und Bildung einer kriminellen Vereinigung nach dem "Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act" (RICO Act) vor, ein Gesetz von 1970, das sich gegen das organisierte Verbrechen richtet. Nach dem RICO Act sind sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Verfahren zulässig.

Das Berufungsgericht hat sich überaus große Mühe gegeben, die Anwendbarkeit des RICO Acts im vorliegenden Fall zu prüfen. Das oberste Gericht, der US Supreme Court, hatte zu dieser Frage im Fall United States gegen Turkette 1981 verbindliche Vorgaben gemacht und die Berufungsrichter haben jedes einzelne der damals aufgestellten Kriterien im Hinblick auf Odoms Klage geprüft. Am Schluss kamen sie zu dem Ergebnis, dass die Kläger ausreichend dargelegt haben, dass das Verhalten von Microsoft und Best Buy die im Turkette-Fall aufgestellten Kriterien erfüllt. Aus diesem Grunde haben sie die Klage zulassen müssen, heißt es im Gerichtsentscheid.

Mehrere Richter haben im Entscheidungstext ihre Meinung darüber zum Ausdruck gebracht, dass wohl die Anwendung des RICO Acts im vorliegenden Fall nicht angemessen sei, das Turkette-Urteil als Präzedenz ihnen aber letzten Endes keine andere Wahl ließe. Zumindest hätte das Bezirksgericht den Klägern die Möglichkeit einräumen müssen, ihre Vorwürfe im Detail zu belegen - was dieses abgelehnt hatte. Richter Bybee schließlich, und Richter Reinhardt stimmt ihm zu, formuliert den letzten Absatz des Urteils: "Es kommt mir reichlich seltsam vor, dass [...] ein Vermarktungsvertrag zwischen Microsoft und Best Buy [...] dazu führen soll, gegen sie wegen des RICO Acts vorgehen zu können. Aber meine Bedenken wurden schon vor über 20 Jahren einmal vorgetragen [im Fall Sedmina gegen Imrex] und verworfen. Aus diesem Grunde stimme ich [...] dem Urteil zu."

Die Frage nach Schuld oder Unschuld ist damit allerdings noch nicht beantwortet. Das ist noch gerichtlich zu entscheiden. [von Robert A. Gehring]


Michael - alt 09. Mai 2007

Du solltest mal die Kriegskassen von anderen Firmen anschauen. Z.B. die von Siemens...

der_andere 08. Mai 2007

jungs könntet ihr euch nicht treffen sagen wir in hannover um 12.00 Uhr HBF eingang. Und...

pepsicola 08. Mai 2007

... nur der Bauer und seine Helfer fressen Steine.

pesicola 08. Mai 2007

ACK: lasst die Jungs mit linux arbeiten und sie sind mit linux beschäftigt. Und wir...

Herb 08. Mai 2007

Letztens waren's noch 10 Jahre. Was ist passiert? Love jetzt bei Google? Ratten in der...

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apfelcom.de - die Apple Community / 08. Mai 2007

Wird der Apple Konzern dann auch zerschlagen - was kommt nach Microsoft?



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