LG Hamburg: Forenbetreiber haften für fremde Inhalte

Supernature-Forum - negative Feststellungsklage ging eher nach hinten los

Das Landgericht Hamburg nimmt wieder einmal Forenbetreiber in die Pflicht und macht sie für Beiträge Dritter haftbar, auch ohne dass diese davon Kenntnis haben. Dies geht aus dem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall Supernature hervor, bei dem der Betreiber des Forums eigentlich durch eine negative Feststellungsklage für Rechtssicherheit sorgen wollte.

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Im Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 324 O 600/06), das schon am 27. April 2007 erging, nun aber im Volltext veröffentlicht wurde, heißt es, Forumsbetreiber haften für "eigene Informationen" im Sinne des § 6 Abs. 1 MDStV: "'Eigene Informationen' im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur 'eigene Behauptungen' im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben."

Die Mehrheit der angegriffenen Behauptungen erkannte das Gericht nicht als falsche Tatsachenbehauptung an, gegen Aussagen wie "... kann dir sagen das die [...] ne Betrügerfirma ...", "... dass du diesen Pennern auf den Leim gegangen bist ..." stehe dem Beklagten gegenüber dem Forenbetreiber kein Unterlassungsanspruch zu. Hierbei handle es sich um Meinungsäußerungen.

Anders werteten die Richter die Aussage im Forum: "... im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) ...". Dagegen stehe dem Beklagten ein Recht auf Unterlassung zu. Der Kläger, also der Forenbetreiber, "muss sich die Verbreitung dieser Äußerung auch zurechnen lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum verbreitet worden", so die Urteilsbegründung.

Eigene und fremde Inhalte auf Webseiten werden damit vom Landgericht Hamburg also praktisch gleichgesetzt, auch wenn der Gesetzestext hier eine klare Unterscheidung vornimmt.

Eine Grenze der Zurechnung sei "allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht", heißt es in dem Urteil weiter. Dazu müsse sich der Betreiber der Internetseite aber konkret und ausdrücklich distanzieren, nicht nur pauschal. Nur dadurch könne verhindert werden, dass der jeweilige Internetauftritt als Gewähr für die Richtigkeit der Information angesehen werde.

Die aus Spenden finanzierte Klage von Martin Geuß ging somit nach hinten los. Geuß ist Betreiber der Community www.supernature-forum.de und war im Februar 2006 seiner Meinung nach zu Unrecht von einer Firma für Luftrettungsvermittlung abgemahnt worden, weil in seinem Forum Kritik an den Geschäftspraktiken der Firma geübt worden war. Auf eine erste Reaktion des Anwalts von Geuß machte die Firma zwar einen Rückzieher, ohne jedoch verbindlich auf die Ansprüche zu verzichten. Damit gab sich Geuß nicht zufrieden und reichte seinerseits negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg ein.


dexter007 09. Mai 2007

www.buskeismus.de Ein gefragter Mann.

Sukram71 08. Mai 2007

Klar. Weil eigentlich weis doch jeder (oder kann sich denken), dass die...

Hassashin 08. Mai 2007

Sehr geehrtes Hamburger Landgericht, da die Formel "Im Namen des Volkes" impliziert...

Hassashin 08. Mai 2007

Du willst das sicher mit einem passenden Link untermauern? Als Sohn eines Hausbesitzers...

Hassashin 08. Mai 2007

Verwechsle bitte nicht Münchner Gerichte mit Münchner Anwälten. Nicht ohne Grund klagt...

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Die_Farmblogger / 23. Dez 2007

Ade Internetforen?



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