Bitkom warnt vor Software aus zweiter Hand

Risiken bei Weiterverkauf von Download-Software und Volumenlizenzen

Der Branchenverband Bitkom hat davor gewarnt, allzu sorglos gebrauchte Computerprogramme aus zweiter Hand zu nutzen. Selbst Händler bieten mittlerweile Software an, die schon einmal benutzt wurde. Zwar sei Software auf Originaldatenträgern meist problemlos, bei heruntergeladenen Programmen und Volumenlizenzen hingegen sollte man aufpassen, so der Branchenverband.

Anzeige

"Das ist sicher attraktiv, dennoch sollten die Käufer genau hinschauen", betonte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom. "Bestimmte Software-Lizenzen können auf andere Nutzer übertragen werden, aber es gibt auch Ausnahmen". Der Branchenverband bezeichnete es als unproblematisch, PC-Programme auf einem Original-Datenträger weiterzuverkaufen, wenn es sich um Einzellizenzen handle.

Weniger klar sei die Lage bei Downloads aus dem Internet. Juristen sind sich uneins, ob diese Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen. Zwei Gerichte haben bereits entschieden, dass Software-Hersteller hier die Übertragung auf Dritte ausschließen können. Für Volumenlizenzen zur Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen gilt: Wer einen solchen Vertrag hat, darf daraus nicht ohne weiteres Einzelplatz-Lizenzen weitergeben, so der Branchenverband.

Der Bitkom rät, vor dem Verkauf oder Kauf von Download-Software oder Volumenlizenzen die Vertragsbedingungen zu lesen. Gegebenenfalls könne man sich auch beim Hersteller informieren.

Detailliertere Informationen zu den angeführten Urteilen hat der Verband in einem PDF niedergelegt.


GreyGhost 03. Mai 2007

Geheiligt Werde Dein Name, Dein Betriebssystem-Monopol Komme ... ;-> (Achtung! Satire!)

realnils 03. Mai 2007

Naja, meines Wissens nach ist das fast richtig. In den EULA sind die Klauseln...

Deutscher Michel 03. Mai 2007

lang lebe microsoft.

IP gespeichert 03. Mai 2007

Stimmt zwar, aber es ist ja auch nicht von Windows und Office die Rede, sondern von...

AlgorithMan 03. Mai 2007

falsch das deutsche Eigentumsrecht erlaubt den Weiterverkauf. Da können diese Typen in...

Kommentieren




Anzeige
  1. Teamleiter (m/w) für die Entwicklung der Programmer Verifikation
    BIOTRONIK SE & Co. KG, Berlin
  2. Software Developer (m/w) – LINUX EXPERT
    OMICRON electronics GmbH, Klaus (Austria)
  3. Java-Entwickler (m/w) - Bereich ERP
    HALTEC Hallensysteme GmbH, Korntal-Münchingen
  4. Softwareentwickler Vernetzung (m/w)
    Miele & Cie. KG, Gütersloh

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  3. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  4. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  5. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 200 | letzter Beitrag 14.02. 22:07

  3. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 14.02. 13:50

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 14.02. 12:39

  5. Kommentare: 101 | letzter Beitrag 02:39 Uhr

Mehr


  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  3. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  4. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  5. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS

  6. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  7. Thermosensor

    Schmetterlingsflügel macht Wärme sichtbar

  8. Deutsche Gamestage

    Call for Papers der Quo Vadis verlängert

  9. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr

  10. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Eye-Tracking: Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple
Eye-Tracking
Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple

Apple hat in den USA einen Patentantrag eingereicht, der eine Benutzeroberfläche beschreibt, die sich der Position des Nutzers vor dem Bildschirm anpassen kann. Die Frontkamera erfasst den Blick des Anwenders und ändert zum Beispiel den Schattenwurf der Icons.

  1. Nicht-Abwerbe-Pakt Google hat mit Apple und Intel gemauschelt
  2. John Browett Apple will mit neuem Chef seine Ladenkette ausweiten
  3. Airport Utility 6 Apple reduziert Funktionsumfang seiner Routersoftware

Test PS Vita: Ausstattungswunder mit Speicherproblem
Test PS Vita
Ausstattungswunder mit Speicherproblem

Zwei Analogsticks und starke Grafik, Berührungs- und Bewegungssteuerung, UMTS und Bluetooth: Sony Computer Entertainment packt in den Nachfolger der Playstation Portable so gut wie alles, was irgendwie Sinn ergibt - nur Speicher etwa für Savegames fehlt der PS Vita von Haus aus.

  1. Playstation Network Umbenennung der Konten und neue Firmware

Bing, Blekko, Duck Duck Go: Googeln ohne Google?
Bing, Blekko, Duck Duck Go
Googeln ohne Google?

Die überarbeitete Version der Google-Suche "Search, plus Your World" hat heftige Debatten ausgelöst. Vor allem der Datenschutz steht mal wieder im Vordergrund der Kritik. "Geht es eigentlich auch ohne Google?", fragen sich daher viele Nutzer. Der Blogger Marcel Weiß hat es 18 Monate lang getestet.

  1. "Focus on the User" Facebook und Twitter zeigen Google, wie soziale Suche geht
  2. Neuer Algorithmus Google straft Seiten mit zu viel Werbung ab
  3. Theseus-Projekt Quote soll die erste Zitate-Suchmaschine Deutschlands werden

Zum Artikel