Auf Antrag der FDP hat die Bundesregierung in einer Sitzung des Innenausschusses zugegeben, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer "Dienstvorschrift" vom ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) stattfinden würden. Die Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen reagierte mit scharfer Kritik und wirft den Verantwortlichen eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf
informationelle Selbstbestimmung vor.
Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, dazu:
"Eine Dienstanweisung ist eine unter keinem Gesichtspunkt geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend ist die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege schon gar nicht vor, jedenfalls nicht, so lange der Computer 'im Garten' steht. Auch eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des
Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe man nicht."
Deshalb fordert Piltz die Bundesregierung nun
"dringend auf, die Maßnahme zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen vorliegt, sowie die entsprechenden Haushaltsmittel unverzüglich zu sperren". Die mahnenden Worte des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der den Datenschutz in
Deutschland in ernster Gefahr sieht und der Bundesregierung vorwirft, zu wenig dagegen zu tun, seien ernst zu nehmen.
Auch von Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, gibt es scharfe Worte:
"Die heute bekannt gewordenen gesetzlich nicht zulässigen Online-Durchsuchungen durch den Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz zeigen erneut, wie es um die Bürgerrechte in der großen
Koalition bestellt ist. Erst vor wenigen Tagen rief der SPD-Vorsitzende Beck seine Partei zur Bürgerrechtspartei aus. Heute schon ist sie Teilhaberin eines rechtsstaatlichen Abbruchunternehmens."
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