Aus für nicht kommerzielle Webradios in den USA?

Existenzbedrohende Urheberabgaben festgelegt

Das US-amerikanische Copyright Royalty Board, zuständig für die Festlegung von Urheberabgaben von Radiosendern, hat am Montag die Einsprüche gegen die neue Tarifstruktur für Internetradios zurückgewiesen. Damit erhöhen sich zum 15. Mai 2007 die fälligen Urheberabgaben für nicht interaktive Internetradiosender ("Streaming Radio") drastisch. Rückwirkend von 2006 an werden die Gebühren vervielfacht - was für die meisten nicht kommerziellen Sender das wirtschaftliche Aus zur Folge haben dürfte.

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Am 2. März 2007 hatte das Copyright Royalty Board (CRB) die neuen Tarife für Internet-Streaming-Radios ("Webcasters") veröffentlicht. Rückwirkend ab 2006 wurden die Urheberabgaben verdoppelt und für dieses und das kommende Jahr sind weitere Erhöhungen vorgesehen. Auf die Betreiber nicht kommerzieller Internet-Streaming-Radios kommen somit finanzielle Belastungen zu, die viele von ihnen wohl nicht werden tragen können.

Gegen die neuen Tarife hatte eine breite Allianz unter anderem aus Webcastern, Radiosendern, Softwareherstellern und Medienkonzernen wie Yahoo, Time Warner und AOL Einspruch eingelegt. Sie forderten, die Inkraftsetzung der Tarife zu verschieben und weitere Anhörungen zur Festlegung neuer Tarife durchzuführen. Die Einsprüche wurden am Montag vom CRB ohne weitere Anhörungen zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer haben nun angekündigt, gegen diese Entscheidung zu klagen. Da diese Klage keine aufschiebende Wirkung hat, werden die neuen Tarife, wie festgelegt, am 15. Mai 2007 in Kraft treten.

Die Verwertungsgesellschaft SoundExchange, die für das Einsammeln und Verteilen der Urheberabgaben von Webcastern zuständig ist, begrüßte die Entscheidung des CRB. Die Verwertungsgesellschaft hatte sich vehement für die Beibehaltung der neuen Tarife eingesetzt. In einer Pressemitteilung vom 2. April 2007 ließ man die Musikerin Michelle Shocked zu Wort kommen: "Nach Lage der Dinge sieht es doch so aus, dass ein großer Teil der Musik von unabhängigen Musikern mit geringem Einkommen produziert wird. In diesem Kontext stellt sich die Entscheidung, die Urheberabgaben für Internetradios zu erhöhen, als Förderung von Kreativität und Unabhängigkeit dar."

Viele Webcaster sehen sich nach eigener Aussage jedoch außer Stande, die nun fälligen, hohen Gebühren zu zahlen. Sie werden daher ihren Betrieb einstellen müssen. Der CEO von Live365 Inc., Mark Lam, erklärte, dass die neuen Tarife praktisch "das Aus für die Internet-Radio-Industrie" bedeuten würden. Die Webcaster wollen aber nicht ohne Protest aufgeben. In einer Online-Petition fordern sie den US-Gesetzgeber auf, die CRB-Entscheidung zu korrigieren.

Das Copyright Royalty Board wurde 2004 durch den "Copyright Royalty and Distribution Reform Act of 2004" (P.L. 108-419) ins Leben gerufen. Es besteht aus drei Richtern, denen die Aufsicht über die Anwendung der gesetzlichen Schrankenbestimmungen des US-Urheberrechts übertragen wurde. Sie sind dafür zuständig, die Höhe von Urheberabgaben und ihre Verteilung an die Rechteinhaber festzulegen. [von Robert A. Gehring]


Graf Porno 22. Apr 2007

Es geht um Windows, nicht um Etch!

Fabz 20. Apr 2007

"In einer Pressemitteilung vom 2. April 2007 ließ man die Musikerin Michelle Shocked zu...

ricdes 20. Apr 2007

du kannst streamen, musst aber der suisa einen beitrag berappen.

ricdes 20. Apr 2007

nicht umbedingt. das herunterladen wird weiterhin erlaubt sein http://www.ricdes.com...

ricardo 20. Apr 2007

na dann wurden wir schlecht drüber informiert.

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Casa Rockt! / 19. Apr 2007

Träge Monster bleiben träge



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