Interview: "Forumsbetreiber haben die Pflicht zu handeln"
Netzeitung.de: Und wenn er nicht löscht? Was genau geschieht dann?
Vetter: Wenn ein Betreiber eine Beschwerde bekommt, sollte man schnell handeln. Ansonsten kann es zu einer kostenpflichtigen Abmahnung oder Unterlassungsaufforderung kommen. Das kann teuer werden.
Netzeitung.de: Ist die Anschaffung einer Rechtsschutzversicherung für solche Fälle sinnvoll?
Vetter: Für solche Fälle nicht. Solche Versicherungen decken nicht die Abwehr von Unterlassungsansprüchen, über die wir gerade reden, sondern nur die aktive Geltendmachung. Eine Rechtschutzversicherung bringt nur denen was, die sich beleidigt fühlen oder die üble Nachrede juristisch geltend machen wollen.
Netzeitung.de: Wenn ein solcher Fall vor Gericht ginge, könnten dann der Kommentator und der Forenbetreiber wegen Beleidigung belangt werden?
Vetter: Nein, das ist ja eine Sache des Strafrechts. Wegen Beleidigung oder Ähnlichem könnte nur der Kommentator belangt werden. Gegen ihn kann dann ein Unterlassungs- und/oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Der Forenbetreiber kann nicht strafrechtlich verfolgt werden, sondern vom Gericht nur dazu gezwungen werden, den beanstandeten Beitrag zu entfernen - das aber kostenpflichtig.
Netzeitung.de: Sind vom Urteil des Bundesgerichtshofes auch Weblogs betroffen?
Vetter: Man macht in der Praxis keinen großen Unterschied zwischen Foren und Weblogs. Mit Forum meint die Rechtsprechung jede Website, die es einem User ermöglicht, einen Kommentar zu hinterlassen. Auch das Gästebuch einer Familienwebsite ist im strengen juristischen Sinn ein Forum.
[Mit Udo Vetter sprach Maik Söhler.]
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Es is' ja schon gut. Ich bin halt ein bisschen leicht eingeschüchtert manchmal von all...
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Dies ist kein moderiertes Forum. Und kein Forenbetreiber muß prüfen, wsa geschrieben...
Oder: "Ich könnte Sie jetzt als Arschloch bezeichnen, tue es aber nicht!"
Ooooch (streichel), mein kleiner Engel, nicht weinen! Depp im Gsicht! Wenns dir ned...
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