"Musikprodukte sind keine Kühlschränke!"
EU-Parlament fordert Gesetz für Online-Musik
Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament die EU-Kommission aufgefordert, eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Online-Vertrieb von Musik zu schaffen. Mit der Annahme eines Berichts des Rechtsausschusses wurde eine Empfehlung der EU-Kommission von Oktober 2005 zurückgewiesen, die ausdrücklich auf verbindliche Regeln verzichten wollte.
Die EU-Kommission sah in ihrer Empfehlung "für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden" von Oktober 2005 keinen Handlungsbedarf. Statt verbindlicher Gesetzesvorschriften wollte sie die Verwaltung von Lizenzrechten für den Online-Musikvertrieb der Selbstorganisation durch Verwertungsgesellschaften überlassen. Diese sollten länderübergreifende "One-Stop-Shops" zur Vermarktung von Lizenzen einrichten. Erste Verwertungsgesellschaften hatten zu Jahresbeginn entsprechende Angebote in Betrieb genommen.
Der Rechtsausschuss war nach eingehenden Diskussionen zu der Auffassung gelangt, dass der von der Kommission bevorzugte "Urknall-Ansatz" zur Freigabe des Wettbewerbs bei Online-Rechten die kulturelle Vielfalt in Europa gefährden würde. Dazu Katalin Levai im EUobserver: "Wir möchten eine solche Situation vermeiden und eine Atmosphäre verhindern, in der unkontrollierter Wettbewerb stattfinden kann." Der Vorsitzende der niederländischen Verwertungsgesellschaft BUMA/STEMRA, Cees Vervoord, unterstützte Levais Position und betonte, dass "Musikprodukte nicht mit Kühlschränken oder Autos vergleichbar sind".






das ist nicht das thema...
du kannst genausowenig beweisen, welches mitglied einer familie eine mp3 runtergeladen...
Lass dir auf die Schulter klopfen, Bruder. Ich werde immer noch in den meisten Fällen...
Sobald dein Kühlschrank kaputt geht verderben die Lebensmittel darinnen das selbe...
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