Musiker sollen sich über BeSonic selbst vermarkten

Premium Account erlaubt Künstlern, kostenpflichtige Downloads anzubieten

Die Musikplattform BeSonic will Musikern eine Plattform bieten, um ihre Musik zu vermarkten. Dabei spricht man schon einmal von einer "cleveren Alternative zu iTunes und MySpace", bis dahin ist es wohl aber noch ein Stück des Weges: Zunächst einmal können kleine und große Bands auf BeSonic.com ihre Lieder zum Download anbieten und den Preis dafür selbst bestimmen.

Anzeige

Dazu bietet BeSonic nun "Premium Accounts" an, die sich nicht nur an kleine Bands richten. Auch Labels und Kataloge sollen auf der Plattform Songs verkaufen.

Bands sollen mit BeSonic aber auch zu ihrem eigenen Label werden, wenngleich dazu wohl mehr gehört als eine Download-Plattform. Nach der Anmeldung können Bands ihre Lieder hochladen und festlegen, wie viel Geld sie für ihren Song verlangen. Die Preise können beliebig oft und stufenlos geändert werden. Bezahlt werden kann per Kreditkarte oder Paypal.

Dabei verspricht BeSonic den Künstlern "die höchstmögliche Marge". Deutsche Künstler ohne Verwertungsgesellschaft erhalten rund 74 Prozent vom Nettoverkauf, ausländische Künstler ohne Verwertungsgesellschaft rund 51 Prozent. Beide können ihre Songs bei zehn Cent Verkaufspreis starten lassen.

Deutsche Künstler mit Verwertungsgesellschaft erhalten bis zu 61 Prozent vom Nettoverkauf (ab 39 Cent pro Song einstellbar). Ausländische Künstler mit Verwertungsgesellschaft erhalten bis zu 42 Prozent vom Nettoverkauf (ab 39 Cent pro Song einstellbar). BeSonic übernimmt die Abrechnung jeglicher Steuern und Gebühren.

Für alle Künstler fallen fixe Kosten von maximal 5,- Euro pro Monat für den "Premium-Account" an. Verlangen sie kein Geld für ihre Lieder, kann der Zugang zu BeSonic weiterhin kostenlos erfolgen. Die Künstler bekommen die Beträge auf ihr BeSonic-Konto gutgeschrieben, von dem aus sie ab einer festgelegten Summe (z.B. 25,- Euro) Auszahlungen vornehmen können. Statistiken zeigen jederzeit, wie viele Songs verkauft wurden.

Dank eines Vertrages mit der Gema sind die neuen Künstler, die kostenlose Musik anbieten, von den Gebühren für Streams und Downloads befreit, wenn sie unter einer gewissen Jahresvergütung durch die Gema liegen. Gut 14.000 Mitglieder sind derzeit auf BeSonic registriert, dabei stehen rund 9.000 Songs in 220 Musiksparten zum Download bereit.


SammyD 27. Mär 2007

Wo steht das denn?

Captain 13. Mär 2007

und wofür? die Lieder die da verkauft werden, kommen doch nicht!! von GEMA Sklaven

guru 13. Mär 2007

Wer lesen kann ist im Vorteil: Dieser Teil des Threads drehte sich NUR um die 21...

music 13. Mär 2007

so um die 5 cent...

Max Marlow 13. Mär 2007

bei einer solchen URL kaum zu vermeiden in Zeiten wo mp3 als virtuelles Verkaufsgut...

Kommentieren




Anzeige
  1. IT-Security Specialist (m/w)
    Yazaki Europe Limited Zweigniederlassung Köln, Köln
  2. Java-Entwickler (m/w) - Bereich ERP
    HALTEC Hallensysteme GmbH, Korntal-Münchingen
  3. Senior Web Developer (m/w)
    Zieltraffic AG, München
  4. Qualitätssicherungs-Verantwo- rtliche/r IT-Projekte
    Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Tablet-Nachfolger

    iPad-3-Teile aufgetaucht

  2. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  3. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  4. ProLiant Gen8

    HP macht Server unabhängig

  5. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 197 | letzter Beitrag 20:47 Uhr

  3. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 13:50 Uhr

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 12:39 Uhr

  5. Kommentare: 100 | letzter Beitrag 20:09 Uhr

Mehr


  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  3. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  4. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  5. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS

  6. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  7. Thermosensor

    Schmetterlingsflügel macht Wärme sichtbar

  8. Deutsche Gamestage

    Call for Papers der Quo Vadis verlängert

  9. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr

  10. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Paypal: Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren
Paypal
Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

Zahlenden Nutzern der im Juni 2011 geschlossenen Filmplattform Kino.to drohen dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge Strafverfahren. Rechtsanwalt Udo Vetter befürchtet sogar Hausdurchsuchungen, "wenn die Strafverfolger sich auf glattes Parkett begeben". Noch im Februar 2012 will die GVU zudem gegen den Kino.to-Nachfolger Kinox.to Strafanzeige erstatten.

  1. Kino.to-Prozess Kein Unterschied zwischen Streaming und Herunterladen
  2. Kino.to Drei Jahre Haft wegen Links auf illegale Filmkopien
  3. Kino.to Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung

Club-Mate: Hack fürs Hirn
Club-Mate
Hack fürs Hirn

Es sprudelt, schäumt und schmeckt - nicht jedem. Macht nichts: Club-Mate ist Kult und aus der Hackerkultur nicht mehr wegzudenken. Wie es dazu kommen konnte, erzählt das Buch Hackerbrause.

  1. Retro-Gnome Cinnamon 1.2 stabilisiert API und Desktop
  2. Linux Mint Cinnamon wird wohl Standarddesktop
  3. 28C3 Hacker hinter feindlichen Linien

Desktop-Roadmap: Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor
Desktop-Roadmap
Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor

Mozilla hat seine Roadmap für die Desktopversion von Firefox aktualisiert und plant demnach für 2012 zahlreiche Neuerungen. Firefox bekommt ein Login, soll als Metro-Version für Windows 8 umgesetzt werden, Nutzer besser vor Tracking schützen und schneller werden.

  1. Browser Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen
  2. Firefox Neue Seite für neue Tabs
  3. Firefox Updates in aller Stille

Zum Artikel