Abmahnungen trotz oder wegen Musterwiderrufsbelehrung

Anzeige

Auch das OLG Hamburg hat in einer Entscheidung (Beschl. v. 12. Januar 2007 - Az.: 312 O 826/06) ausgeführt, dass eine wirksame Belehrung über die Rechte des Verbrauchers nicht auf den Online-Seiten des Verkäufers erfolgen kann, da die notwendige Textform nicht gewahrt wird. Die Belehrung kann damit erst nach Vertragsschluss durch E-Mail oder beigefügt bei der Versendung der Ware erfolgen, dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist einen Monat beträgt.

Es sollte nicht verschwiegen werden, daß das LG Halle mit Urteil vom 13.05.2005, 1 S 28 / 05 und das LG Koblenz, Urteil vom 20.12.2006, 12 S 128 / 06 die Musterwiderrufsbelehrung für insgesamt nichtig halten, da das Muster nicht die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers (z. B. in §§ 355 ABs. 2, 187 Abs. 1 BGB) wiederspiegelt. Der Anbieter kann sich daher nicht auf das Muster berufen, seine Belehrung genügt den geseztlichen Anforderungen nicht.

Erst jüngst hat das LG Kleve in seinem Beschluss vom 02. März 2007, 8 O 128/06 diese Rechtsauffassung noch einmal bestärkt.

Das LG Flensburg (Urteil v. 23. August 2006 - Az.: 6 O 107/06) und das LG Paderborn (Urteil v. 28. November 2006 - Az.: 6 O 70/06) sehen die Sache anders, doch das reicht leider in diesen Fällen nicht, da zum einen in diesem Bereich der so genannte fliegende Gerichtsstand gilt. Da das Internetangebot überall abgerufen werden kann, kann man auch überall in Deutschland vor Gericht ziehen. Dies führt dazu, dass das Gericht mit einer entsprechenden Rechtsprechung gewählt wird. Zum anderen vergehen bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu diesem Problemkreis gut und gerne zwei bis drei Jahre, so dass auch auf diesem Wege kurzfristig Rechtssicherheit nicht hergestellt werden kann, abgesehen davon, dass man auch erst einmal zum Bundesgerichtshof kommen muss.

Die Bundesregierung jedenfalls sieht im Übrigen keinen Handlungsbedarf, dies ließ sie jedenfalls in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage der FDP mitteilen. Sie sieht keine wirtschaftlichen Auswirkungen der zitierten Entscheidungen und hat auch keine verlässlichen Erkenntnisse zu einer Zunahme von Abmahnungen in diesem Bereich.

Zusammenfassend lässt sich also nur sagen: "Nichts Genaues weiß man nicht." Leider werden auch weiterhin Abmahnungen erteilt werden, sofern die offiziellen Musterwiderrufsvorlagen - und sei es nur in der falschen Variante - genutzt werden. Die von den Gerichten aufgestellten Formvorschriften werden wohl dazu führen, dass die Widerrufsbelehrungen weiter aufgebläht werden (müssen).

Dabei muss zwischen den Widerrufsbelehrungen im Online-Angebot und in der - nach Vertragsabschluss versandten - Widerrufsbelehrung unterschieden werden. Die Widerrufserklärung im Online-Angebot wird von einigen Gerichten als nicht ausreichend angesehen, so dass eine Monatsfrist für die Widerrufserklärung gelten dürfte. Dazu muss jedoch der Text im Online-Angebot entsprechend angepasst werden. [von RA Robert Rogge]

  1. 1
  2. 2
  3. 3

Thomas Steinczhorn 24. Mai 2008

Wer schuetzt den Online Shop Betreiber? Der Gesetzgeber ist in meinen Augen verpflichtet...

GodsBoss 14. Mär 2007

Ganz allgemein abgemahnt oder in diesem speziellen Fall? Ganz allgemein gar nicht, in...

sonnendreher 08. Mär 2007

Was würdest du von folgender Formulierung halten: Es gibt immer ein Widerrufsrecht von 4...

sonnendreher 08. Mär 2007

Also dazu muss man aber auch mal ganz klar sagen: Die Gesetze werden immer(noch) von...

JenZzz 08. Mär 2007

Es ging ja eigentlich eher um diese "2 Wochen", die irgendwie entstanden sind (hab...

Kommentieren


blariog.net / 08. Mär 2007

Online-Shopping in D wird noch konfuser

Werner der Mundräuber / 08. Mär 2007

Und täglich wiehert der Amtsschimmel, Teil 25434



Anzeige
  1. Software Developer (m/w) – LINUX EXPERT
    OMICRON electronics GmbH, Klaus (Austria)
  2. Diplom Informatiker / Betriebswirt / Ingenieur für Entwicklungen und Beratung in SAP CRM 7.0 Web UI (m/w)
    Brunel GmbH, Frankfurt
  3. Java-Entwickler (m/w) - Bereich ERP
    HALTEC Hallensysteme GmbH, Korntal-Münchingen
  4. IT-System-Administrator (m/w)
    Endress+Hauser Conducta Gesellschaft für Mess- und Regeltechnik mbH & Co. KG, Gerlingen, Waldheim bei Dresden, Groß-Umstadt bei Darmstadt

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Radeon HD 7770 und 7750 im Test

    Die Grafikkarte mit 1 GHz für 159 Euro

  2. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  3. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  4. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  5. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 200 | letzter Beitrag 14.02. 22:07

  3. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 14.02. 13:50

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 14.02. 12:39

  5. Kommentare: 101 | letzter Beitrag 02:39 Uhr

Mehr


  1. Google

    Wir haben den größten DNS-Dienst

  2. Lensbaby

    Teleobjektiv mit absichtlicher Unschärfe

  3. Smartphone-App

    Remove löscht störende Menschen im Bild

  4. Radeon HD 7770 und 7750 im Test

    Die Grafikkarte mit 1 GHz für 159 Euro

  5. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  6. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  7. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  8. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  9. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS

  10. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


WOA: Windows 8 für ARM im Detail
WOA
Windows 8 für ARM im Detail

Mit Windows on ARM (WOA) will Microsoft ein neues System mit einer ganz neuen Art von PCs etablieren. Damit Windows 8 auf ARM performant läuft und lange Akkulaufzeiten ermöglicht, musste Microsoft einige Kompromisse machen.

  1. Windows 8 auf ARM Microsoft zeigt Office 15

Blackhole Toolkit: Cryptome gehackt und mit Malware infiziert
Blackhole Toolkit
Cryptome gehackt und mit Malware infiziert

Cryptome ist gehackt und mit einer Schadsoftware infiziert worden. Der Schadcode hatte alle Seite das Angebotes befallen, das deshalb komplett wiederhergestellt werden musste.

  1. Evilshadow Microsoft Store in Indien gehackt
  2. Nach Hackerangriff Polizei-Webserver in Nordrhein-Westfalen seit 12 Tagen down
  3. Windows und Office 21 Sicherheitslücken in Microsofts Software

Eye-Tracking: Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple
Eye-Tracking
Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple

Apple hat in den USA einen Patentantrag eingereicht, der eine Benutzeroberfläche beschreibt, die sich der Position des Nutzers vor dem Bildschirm anpassen kann. Die Frontkamera erfasst den Blick des Anwenders und ändert zum Beispiel den Schattenwurf der Icons.

  1. Apple Apple-Aktie erreicht neuen Höchststand
  2. Nicht-Abwerbe-Pakt Google hat mit Apple und Intel gemauschelt
  3. John Browett Apple will mit neuem Chef seine Ladenkette ausweiten

Zum Artikel