Strengere Regelungen gegen Urheberrechtsverletzungen?
Schadensersatz gleich doppelt
Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft den Schadensersatz. Anders als im US-amerikanischen Recht gibt es hier zu Lande keinen "Strafschadensersatz". Fälle wie Millionenentschädigungen für Verbrennungen wegen eines umgeworfenen Kaffeebechers, auf dem nicht stand: "Vorsicht heiß!", sind in Deutschland daher ausgeschlossen. Ersetzt wird stets nur der (finanzielle) Schaden, der wirklich entstanden ist.
Dies gilt auch für Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen. Verkauft etwa jemand ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers T-Shirts mit einem geschützten Logo, kann der Rechteinhaber wählen, wie der Schaden berechnet wird. Eine Berechnungsmethode liegt darin, den Gewinn, den der Produktpirat gemacht hat, herauszuverlangen. Um diesen Gewinn zu errechnen, ist zu berücksichtigen, was der Rechteinhaber als "angemessene Vergütung" hätte verlangen können, wenn er seine Zustimmung dazu erteilt hätte, seine Marke oder sein Werk zu nutzen.
Diesen Grundsatz sieht der Bundesrat wiederum als nicht ausreichend an, um die Interessen der Rechteinhaber zu schützen. Rechtsverletzungen seien hiernach "relativ risikolos". Denn der Verletzer müsse nur bezahlen, was er bei ordnungsgemäßer Lizenzierung ohnehin hätte bezahlen müssen. Daher fordern die Ländervertreter, dass grundsätzlich eine "doppelte angemessene Vergütung" bei der Berechnung des Schadensersatzes zugrunde gelegt wird. Dies solle nur in solchen Fällen nicht gelten, in denen der Verletzer nachweisen könne, dass ein Gewinn nicht entstanden oder niedriger ist. [von Till Kreutzer]
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bitte? was? öhhh hab ich was falsches gesagt? oder versteh ich dich jetzt falsch? also...
Heisst ja auch "DONT FEED THE TROLL" :D
Folgerung: Was in diesem Urteil nicht als "Privatkopie" definiert ist, ist keine. Lesen...
Schon blöd wenn man nicht lesen kann =) Naja damit dürfte wohl gezeigt sein dass du nur...
Du vergleichst Fall A mit B. Das führt eine rationale Diskussion in letzter Konsequenz...
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