Online-Ablasshandel für P2P-Sünder

US-Musikindustrie kassiert im Voraus

Der Verband der US-Musikindustrie, RIAA, hat eine Website freigeschaltet, auf der man gegen Zahlung einer Entschädigung ein Verfahren wegen illegaler Nutzung von P2P-Netzwerken einstellen lassen kann. Die Zahlung kann "mit Scheck oder Kreditkarte (MasterCard, Visa und Discovery)" vorgenommen werden.

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Unter www.P2PLawsuits.com gibt es seit Anfang März 2007 eine zeitgemäße Möglichkeit zum Ablasshandel. Sie richtet sich an alle US-Bürger, die von der RIAA informiert wurden, dass gegen sie ein Verfahren wegen illegaler Nutzung von Filesharing-Börsen geführt werden soll. Hier können betroffene Nutzer das Verfahren noch vor Einreichung der Klage gegen freiwillige Zahlung einer Entschädigung einstellen lassen. Dazu gibt man in das entsprechende Online-Formular die Fallnummer ein, die per Post ins Haus gekommen ist, und folgt anschließend den Anweisungen des Buchungssystems. Nachdem man den "Rechtsstreit" online beigelegt hat, erhält man ordnungsgemäß eine Quittung.

Für den Fall, dass die beschuldigten P2P-Nutzer kurzfristig nicht über ausreichende finanzielle Reserven verfügen sollten, bietet die RIAA gemäß ihren FAQs an, "Teilzahlungen über einen gewissen Zeitraum in Betracht zu ziehen". Minderjährige werden darauf hingewiesen, dass es erforderlich ist, dass "ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson den Beilegungsprozess begleitet und unterzeichnet".

Zur weiteren Aufklärung über die Details des US-Urheberrechts wird auf www.MusicUnited.org verwiesen. Dort kann man unter anderem erfahren, dass "Kopieren ohne Zustimmung der Rechteinhaber Diebstahl von Musik ist und gegen das Gesetz verstößt". Nicht erwähnt werden hingegen gesetzliche Ausnahmebestimmungen, die das Kopieren unter bestimmten Umständen erlauben.

Im ersten Moment könnte man vermuten, dass es sich bei P2Plawsuits.com um einen Scherz handelt. Doch die Suche nach dem Besitzer der Domain bestätigt, dass diese Domain am 23. Januar 2007 für die Recording Industry Association of America (RIAA) eingetragen worden ist. Das Angebot zum Online-Ablasshandel ist also ernst gemeint. Ob vergleichbare Websites demnächst auch in Europa eröffnet werden sollen, ist nicht bekannt. [von Robert A. Gehring]


Engels 15. Mär 2007

solange er auf die quelle verweist, ok. und wovon leben die künstler in china? bestimmt...

Marx 15. Mär 2007

Ich würde mich als Urheber eines Werkes (sei es Musik, ein Film, ein Buch, eine Gemälde...

Marx 15. Mär 2007

Nicht nur das, sondern auch teuer (was auch für andere legale Downloaddienste wie z.B...

Marx 15. Mär 2007

Alternative: Urheberrecht ändern! Urheberschutz nur noch bei finanzieller Bedürftigkeit...

Marx 15. Mär 2007

Das schöne an o.g. Sachen ist, daß man sie mit wenig Aufwand vervielfältigen kann... M...

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Alleskostenlos.ch Blog / 06. Mär 2007

“Ausweg” für P2P-Sünder



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