WIPO will Public Domain stärken

Beratungen zur Development Agenda zu Ende gegangen

Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) hat in einer Stellungnahme bekannt gegeben, dass sie "den Schutz der Public Domain in ihren Regulierungsverfahren berücksichtigen und verstärkt analysieren will, welchen Nutzen eine reichhaltige und zugängliche Public Domain hat". Beobachter zeigten sich überrascht, dass auch die USA und EU-Staaten diese Formulierung mittragen.

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Am Freitag ist die erste von zwei Runden der Beratungen zum so genannten Entwicklungsprogramm (Development Agenda) der WIPO zu Ende gegangen. Die Mitglieder einigten sich darauf, dass "Gesetzgebungsprozesse unterschiedliche Entwicklungsstadien von Ländern berücksichtigen" und "ein Kosten-Nutzen-Gleichgewicht beachten soll". Studien sollen untersuchen, wie sich Regulierungen und Gesetzgebung zu geistigem Eigentum wirtschaftlich, sozial und kulturell auswirken.

In der WIPO vereinbaren 184 Mitgliedsstaaten ihr Vorgehen zur gesetzlichen Regulierung von geistigem Eigentum. Ihre Beschlüsse sind für die Mitglieder bindend und müssen in die jeweilige Gesetzgebung des Landes übernommen werden. Public Domain ist der Begriff für den Funds an Werken - künstlerischer und auch wissenschaftliche Natur -, die keinen Schutzrechten - also Patenten Urheber- oder Markenrechten - unterliegen und somit von jedem uneingeschränkt genutzt werden können.

James Love, prominenter WIPO-Beobachter und Direktor des Consumer Project on Technology, einer US-Bürgerrechtsorganisation, sagte zu den Entschlüssen, dass sie "einen neuen Tonfall und Denkansatz der WIPO signalisieren. In gewisser Weise tritt die WIPO in ein neues Zeitalter ein und reagiert darauf, dass es immer mehr Forderungen nach Reformen und einem ausgeglichenen Ansatz zum Schutz geistigen Eigentums gibt."

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/b/ 26. Feb 2007

wenn kein name draufsteht ist es immernoch kein pd. dann hat unbekannt das copyright...

Billy Idle 26. Feb 2007

10 Minuten vorher selbst eingetragen? SCNR ;-) BI

Klammeraffe 25. Feb 2007

Ja, nur wenn kein Name draufsteht ist §X.Y in dem Fall Dünnpfiff.

Carl123 25. Feb 2007

Vielleicht haettest du den ganzen Artikel lesen sollen ;-) "Für Urheber gilt in...

mbb 25. Feb 2007

"In Deutschland wie in Österreich ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht - etwa...

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musikdieb.de / 24. Feb 2007

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