Urheberrechtsbündnis kritisiert Bibliotheken und Verlage

Vereinbarungen "gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft gerichtet"

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" kritisiert die zwischen Bibliothekenverband und Börsenverein Mitte Januar 2007 getroffene Vereinbarung über den Zugang zu wissenschaftlichen Fachpublikationen. Die Vereinbarung schaffe "beim elektronischen Dokumentenversand mehr Probleme als sie löst", heißt es dazu in der Pressemitteilung des Aktionsbündnisses.

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Für Rainer Kuhlen, Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", geht diese Vereinbarung "eindeutig in die falsche Richtung". Nicht nur, dass "die Optionen, die sich heute durch offene Publikationsmodelle ergeben können, außen vor gelassen wurden", es wird auch noch der Einsatz von Digital Rights Management (DRM) befürwortet, "zu einer Zeit, in der Steve Jobs von Apple rät, DRM von den Musikobjekten zu entfernen, weil es zum einen sowieso nichts nutzt und für die Anbieter auch zu teuer wird, aber vor allem, weil Benutzer mit den erworbenen Objekten machen wollen, was sie wollen..."

Im Zuge des laufenden Verfahrens zur Novellierung des Urheberrechts (Zweiter Korb) wurde zwischen Verlagen und Bibliotheken, zwischen Bundesregierung und Bundesrat heftig darum gestritten, wie in der Informationsgesellschaft der Umgang mit digitalen Fachpublikationen gestaltet werden sollte. Im Kern der Debatte stand die Frage, in welchem Umfang und zu welchen Kosten öffentliche Bibliotheken in Zukunft Fachbücher und Fachzeitschriften digital bereitstellen können.

Während sich die Verlage gegen eine weitergehende digitale Nutzung ihrer Produkte sträubten und damit Unterstützung bei der Bundesregierung fanden, setzten sich Vertreter von Bibliotheken und aus der Wissenschaft dafür ein, das digitale Angebot auszubauen. Diese Idee fand große Zustimmung beim Bundesrat, der den von der Bundesregierung 2006 vorgelegten Gesetzentwurf scharf kritisierte.

Der Bundesrat beließ es nicht bei der Kritik, sondern legte eine Liste mit 23 Änderungsvorschlägen vor, darunter ein Vorschlag zur Förderung der Open-Access-Publikation. Um den Bibliotheken den digitalen Kopienversand wissenschaftlicher Artikel an ihre Leser zu ermöglichen, sollte eine neue urheberrechtliche Schrankenbestimmung den entsprechenden rechtlichen Rahmen schaffen.

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