Kampf um Open Access
Die EU-Kommission beabsichtigt, noch in diesem Jahr zu handeln. Für Mitte Februar ist eine offizielle Stellungnahme angekündigt, in der Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten abgegeben werden. "Wir bemühen uns gegenwärtig darum, eine Balance zwischen den akademischen Interessen auf der einen Seite und den Unternehmen, die ihr geistiges Eigentum investieren, auf der anderen Seite zu finden", erklärte die Sprecherin von Wissenschaftskommissar Janez Potocnik gegenüber dem EU Observer. "Ein Vorschlag sieht vor, dass Forschungsarbeiten sechs Monate nach Erscheinen öffentlich zugänglich gemacht werden können."
Solche Vorstellungen wecken bei den Fachverlagen Befürchtungen. Sie verweisen darauf, dass "dem Urheberrecht die Rolle zukommt, den Forscher und die Unternehmer zu schützen". Das sagte Michael Mabe, Direktor des internationalen Verbandes der wissenschaftlichen, technischen und medizinischen Fachverlage (STM) dem EU Observer. Und weiter: "Die europäische Kommission sollte anerkennen, dass sie es hier mit einer europäischen Erfolgsgeschichte zu tun haben. Dieser Sektor bietet 42.000 Leuten Arbeit, steuert 3 Milliarden Euro zur Handelsbilanz bei und ist weltweit führend." Er verwies darauf, dass STM UN-Programme zur Bereitstellung von Forschungsergebnissen für Ärzte in Afrika unterstützen würde und empfahl der EU, sich lieber in diesem Bereich stärker zu engagieren.
Währenddessen scheint in Deutschland der Streit zwischen Bibliothekaren und Verlagen um den finanzierbaren Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen beigelegt zu sein. Auf Initiative von Bundesbildungsministerin Annette Schavan wurde ein Kompromisspapier erarbeitet, demzufolge einem marktwirtschaftlich orientierten Ansatz Vorrang vor gesetzlichen Eingriffen im Rahmen der Urheberrechtsnovelle eingeräumt werden soll.
"Wenn wir Bildung und Wissenschaft auf hohem Niveau wollen, muss das Urheberrecht Anreize für marktwirtschaftliche Lösungen mit Garantien für umfassende Versorgungsangebote der Bibliotheken verbinden. Das ist die Kernbotschaft, die Bibliothekare und Verlage mit ihrem Papier aussenden", sagte dazu Gottfried Honnefelder vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Börsenblatt.
In der gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Bibliothekenverbandes und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ist von Open Access keine Rede. Dafür sind sich beide Parteien darüber einig, dass im Rahmen der Urheberrechtsnovelle "durch die Regelungen des § 52b keine Absatzminderungen eintreten dürfen". [von Robert A. Gehring]
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Das wird ein kurzer Thread....
In diesem Zusammenhang würde ich gern einmal auf: http://www.scientificcommons.org...
Normalerweise prüfen Open-Access-Magazine genauso per "peer review" wie kommerzielle...
Ich komme auf 20. ;-)
Die Regeln der Rechtschreibung sind komplett kostenlos, nutze sie. Selbst ohne Plenks...
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