Killerspiele: Bundesrat berät über Verbote und Strafen

Maßnahmen sollen Kinder und Jugendliche vor Gewaltexzessen schützen

Am 16. Februar 2007 wird der Bundesrat voraussichtlich über ein Verbot von "Killerspielen" diskutieren. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag kommt aus Bayern und zielt darauf ab, die Verbreitung, Herstellung und Bewerbung von "virtuellen Killerspielen" mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden.

Anzeige

"Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass insbesondere so genannte Killerspiele, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben, eine gewaltabstumpfende und für bestimmte labile Charaktere auch eine stimulierende Wirkung haben können", heißt es zur Begründung des Gesetzgebungsvorhabens. Zwar seien einzelne Auswirkungen von Gewaltspielen noch umstritten, "zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse legen aber eine nachteilige Wirkung gerade auf Jugendliche nahe." Weiter heißt es, nach dem heutigen Forschungsstand bestünden keine begründeten Zweifel daran, dass der Kontakt mit derartigen Medien vor allem bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, aber auch bei Erwachsenen, die Gefahr einer Nachahmung und einer Abstumpfung in sich birgt, die sich schädlich auf die Gemeinschaft auswirken kann.

Dabei wird mit den "Bluttaten in Bad Reichenhall 1999 und in Erfurt 2002" sowie "der neuen Gewalttat in Emsdetten 2006" argumentiert. Diese Vorfälle zeigten, dass Maßnahmen notwendig seien, "um insbesondere Kinder und Jugendliche vor Gewaltexzessen in Form menschenverachtender Gewaltspiele zu schützen". Dazu reichen nach Ansicht Bayerns die Verbesserungen im Bereich des Jugendmedienschutzes der vergangenen Jahre nicht aus.

Der Gesetzesvorschlag aus Bayern sieht deshalb ein Verbot von virtuellen Gewaltspielen vor und umfasst Spielprogramme, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen. Darüber hinaus sollen auch reale Gewaltspiele verboten werden, sofern diese geeignet seien, Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen.

  1. 1
  2. 2

besobad 26. Feb 2007

Guckt Euch doch mal den Jugendschutz an! Da schreit der kleine Bub so lange, bis er das...

Fleckenzwerg 19. Feb 2007

Ich finde es immer wieder herrlich zu sehen, wie in den Medien das Thema "Killerspiele...

-.- 15. Feb 2007

Wissenschaftliche Untersuchungen haben allerdings auch gezeigt, dass "sich...

Gehmir 13. Feb 2007

Es ist sehr spannend, hier deine Selbstdarstellung zu lesen. Mit dem Thema des Artikels...

Wurstbonbon 13. Feb 2007

Was soll man zu so einer Diskussion sagen? Jeder muss sich selbst eine Meinung bilden...

Kommentieren


CS Internet Blog / 28. Mai 2007

Gesetz gegen Computerkriminalität

streichardt.net / 09. Feb 2007

Manhunt-Patch ab dem 1. April 08?



Anzeige
  1. JAVA-Entwickler/in
    über Schlagheck Radtke Oldiges Executive Consultants GmbH, Süddeutschland
  2. Softwareentwickler Vernetzung (m/w)
    Miele & Cie. KG, Gütersloh
  3. Produktmanager / Produktmanagerin
    econda GmbH, Karlsruhe
  4. IT-System-Administrator (m/w)
    Endress+Hauser Conducta Gesellschaft für Mess- und Regeltechnik mbH & Co. KG, Gerlingen, Waldheim bei Dresden, Groß-Umstadt bei Darmstadt

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  3. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  4. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  5. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 200 | letzter Beitrag 14.02. 22:07

  3. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 14.02. 13:50

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 14.02. 12:39

  5. Kommentare: 101 | letzter Beitrag 02:39 Uhr

Mehr


  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  3. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  4. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  5. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS

  6. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  7. Thermosensor

    Schmetterlingsflügel macht Wärme sichtbar

  8. Deutsche Gamestage

    Call for Papers der Quo Vadis verlängert

  9. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr

  10. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Samsung Galaxy Tab 2: 7-Zoll-Tablet mit Android 4.0 und Glonass-Unterstützung
Samsung Galaxy Tab 2
7-Zoll-Tablet mit Android 4.0 und Glonass-Unterstützung

Samsung hat mit dem Galaxy Tab 2 ein weiteres Android-Tablet vorgestellt. Es ist das erste Tablet von Samsung, auf dem gleich Android 4.0 alias Ice Cream Sandwich läuft und das den russischen Ortungsdienst Glonass unterstützt.

  1. Ice Cream Sandwich HTC bringt erste Updates auf Android 4.0 erst Ende März
  2. Notizprogramm Microsofts Onenote nun auch für die Android-Plattform
  3. Android-Verbreitung Ice Cream Sandwich und Donut sind gleichauf

Test X-Plane 10: Flugsimulator mit Openstreetmap und vielen Rechnern
Test X-Plane 10
Flugsimulator mit Openstreetmap und vielen Rechnern

Ernsthafte Flugsimulationen gibt es kaum noch. Eine der letzten verbliebenen ist X-Plane 10 für Windows, Mac OS X und Linux. Golem.de hat sich ins virtuelle Cockpit gesetzt und den Flugsimulator mit mehreren Rechnern und iPads als Instrumente gespielt.


WOA: Windows 8 für ARM im Detail
WOA
Windows 8 für ARM im Detail

Mit Windows on ARM (WOA) will Microsoft ein neues System mit einer ganz neuen Art von PCs etablieren. Damit Windows 8 auf ARM performant läuft und lange Akkulaufzeiten ermöglicht, musste Microsoft einige Kompromisse machen.

  1. Windows 8 auf ARM Microsoft zeigt Office 15

Zum Artikel