Killerspiele: Bundesrat berät über Verbote und Strafen

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Um dies zu erreichen, sollen Änderungen im Strafgesetzbuch und im Ordnungswidrigkeitenrecht auch gesetzestechnische Anpassungen im Jugendschutzgesetz vorgenommen werden. Letztendlich soll so ein "Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Trägermedien" erreicht werden. Zudem soll es Verbesserungen bei der Indizierung von Medien, im Bereich der "Freiwilligen Selbstkontrolle" und bei "Bildschirmgeräten ohne Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit" geben. Der Bußgeldrahmen im Jugendschutzgesetz soll von 50.000 auf 500.000 Euro erhöht werden.

Unter anderem soll im Strafgesetzbuch ein "§ 131a Virtuelle Killerspiele" eingefügt werden. Darin heißt es: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen, (1) verbreitet, (2) öffentlich zugänglich macht, (3) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder (4) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."

Hinzu kommt der "§ 118a Menschenverachtende Spiele" im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Demnach handelt ordnungswidrig, wer "(1) Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird, (2) hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder (3) an solchen Spielen teilnimmt". Geahndet werden sollen solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße, die in den ersten beiden Fällen bis zu 5.000 Euro betragen soll.

Beim Auffinden entsprechender Spiele soll künftig die "Freiwillige Selbstkontrolle" helfen. Findet diese Anhaltspunkte für eine Indizierung, Ordnungswidrigkeit oder Straftat, soll sie dem Gesetzentwurf zufolge die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die Ordnungsbehörde bzw. Staatsanwaltschaft informieren.

Im Jugendschutzgesetz soll definiert werden, dass "Eine Verrohung bei Spielprogrammen auch dann vorliegt, wenn die Begehung von Verbrechen keine nachteiligen Wirkungen auf den Erfolg des Spiels hat." Bislang ist dies nur dann der Fall, wenn Spiele "Gewalt gegen Menschen als einzig mögliche Spielhandlung" vorsehen, "Gewalttaten gegen Menschen im Einzelnen visualisiert werden (blutende Wunden, zerberstende Körper, Todesschreie)", es einen "spielerischen Einsatz von Massenvernichtungswaffen gibt oder wenn "die Gewaltanwendung belohnt wird (Punktegewinn, erfolgreiches Durchspielen nur bei Anwendung von Gewalt)".

Dabei ist im Entwurf vorgesehen, dass das neue Gesetz zum 1. April 2008 in Kraft tritt.

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besobad 26. Feb 2007

Guckt Euch doch mal den Jugendschutz an! Da schreit der kleine Bub so lange, bis er das...

Fleckenzwerg 19. Feb 2007

Ich finde es immer wieder herrlich zu sehen, wie in den Medien das Thema "Killerspiele...

-.- 15. Feb 2007

Wissenschaftliche Untersuchungen haben allerdings auch gezeigt, dass "sich...

Gehmir 13. Feb 2007

Es ist sehr spannend, hier deine Selbstdarstellung zu lesen. Mit dem Thema des Artikels...

Wurstbonbon 13. Feb 2007

Was soll man zu so einer Diskussion sagen? Jeder muss sich selbst eine Meinung bilden...

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CS Internet Blog / 28. Mai 2007

Gesetz gegen Computerkriminalität

streichardt.net / 09. Feb 2007

Manhunt-Patch ab dem 1. April 08?



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