Vorratsdatenspeicherung: 10.000 wollen nach Karlsruhe ziehen

2.500 Personen haben bereits eine Anwaltvollmacht erteilt

Über 10.000 Personen sind dem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gefolgt und haben sich für eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung angemeldet. 2.500 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht zugesandt.

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Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz-, Bürgerrechts-, Juristen-, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die nach ihrer Meinung "weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland" ausgesprochen haben, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute den zehntausendsten Teilnehmer an der vom Arbeitskreis vorbereiteten Verfassungsbeschwerde.

"Es ist ein offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote um mikroskopische 0,006 Prozent steigern zu können", begründet der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion.

Seit November 2006 ruft der Arbeitskreis zur Anmeldung für eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung auf. Eingereicht werden soll die Verfassungsbeschwerde, wenn und sobald der Bundestag ein Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet.

Jeder zehnte der bislang angemeldete Beschwerdeführer ist in einem Vertrauensberuf tätig, davon 19 Prozent als Journalisten, 7 Prozent als Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sowie 5 Prozent als Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Unternehmensberater wehren sich gegen die "geplante Abbildung ihrer vertraulichen Kontakte", so der Arbeitskreis.


Youssarian 09. Feb 2007

Das ist Euren Äußerungen durchaus auch anzumerken. Es wäre vielleicht nicht die...

Youssarian 09. Feb 2007

Du irrst, denn Diebstahl und §103 UrhG legen das gleiche Strafmaß fest. :-) Wer glaubt...

Youssarian 09. Feb 2007

Das ist eine Binsenweisheit. Wogegen soll sie also ein Einwand sein? Es gibt...

Ferdinand der 45. 09. Feb 2007

Datenschutz ist Gewaltenteilung. Wenn man schon alleine bedenkt, was noch viel mehr...

GodsBoss 08. Feb 2007

Warum? Es geht doch nicht um eine Umkehrung der Unschuldsvermutung. Aber an belebten...

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