eBay Deutschland: Verkauf virtueller Güter weiter erlaubt
Andere Rechtslage als beispielsweise in den USA und Großbritannien
EBay erlaubt in den USA und Großbritannien seit kurzem keine Auktionen von virtuellen Gegenständen und Helden aus Online-Spielen sowie zugehörigen Accounts mehr. Für Deutschland ist dieses Verbot allerdings nicht geplant, wie Golem.de von der hiesigen eBay-Niederlassung erfahren konnte.
Gegenüber Golem.de erklärte ein eBay-Pressesprecher, dass es in Deutschland und auch in China momentan nicht vorgesehen sei, die Versteigerung von virtuellen Gütern und Spiele-Accounts zu untersagen. In China gibt es ganze Unternehmen, die Geld mit dem Erspielen und Verkaufen von virtuellen Gütern in Online-Spielen machen, nicht immer zu menschenwürdigen Bedingungen für ihre Angestellten.
Dass es in den USA und Großbritannien anders aussehe und dort Auktionen mit Online-Spiel-Inhalten untersagt würden, liege an der unterschiedlichen Rechtslage. Interessant ist, dass die 3D-Community Second Life davon ausgenommen wurde, hier gibt es laut eBay intern noch Diskussionen, ob es sich um ein Spiel handelt oder nicht. Second Life verbindet reales Geld mit virtuellen Gütern.







Autor: Nasenbär Erinner dich dran, wenn Du nächstes mal Geld beim Bäcker ausgibst... Du...
Weil im Zweifelsfall Dein Provider eineen IP-Kreis verwendet, der aus Deutschland (bzw...
Wenn ich alles oppportunistisch betrachte, dann dürfte ich nur das notwendige neben dem...
bei einem durchschnitlichen stundenlohn von 40 cent in china kanst du eine familie sehr...
In Anbetracht der Tatsache, dass das letzte Hemd keine Taschen hat, ist das ganze Leben...
Kommentieren