Tauziehen um europäisches Patentwesen
Weder das im Oktober 2000 beschlossene Londoner Protokoll ("Übereinkommen über die Anwendung von Artikel 65 EPÜ") noch das EPLA sind Bestandteil des EU-Rechts. Vielmehr gehören sie zum Europäischen Patentabkommen (EPÜ), das die Grundlage für die Aktivitäten des Europäischen Patentamts (EPA) bildet. Anders als der Name nahe legt, ist das EPA eine Institution außerhalb der EU und unterliegt nicht deren Kontrolle.
Gegenstand des Londoner Protokolls ist ein vereinfachter Patentprozess. Demnach müssten europäische Patente nur noch in einer der drei EU-Amtssprachen Englisch, Französisch oder Deutsch veröffentlicht werden, um in allen Unterzeichnerstaaten des EPÜ durchsetzbar zu sein. Damit werden für Patentinhaber die Kosten für Patentverletzungsklagen deutlich reduziert. Bisher haben Großbritannien, Deutschland und acht weitere Mitlieder des EPÜ, nicht jedoch Frankreich, das Londoner Protokoll unterzeichnet.
Die Initiative für die Schaffung eines Europäischen Abkommens zur Regelung von Patentstreitigkeiten (EPLA) ging von einer Pariser Regierungskonferenz im Juni 2000 aus. Damals wurde eine "Arbeitsgruppe Streitregelung" ins Leben gerufen, die mit zwei Aufgaben betraut wurde: "Den Entwurf eines fakultativen Protokolls zum Europäischen Patentübereinkommen [vorzulegen], mit dem sich die Unterzeichnerstaaten auf ein integriertes Gerichtswesen mit einheitlichen Verfahrensregeln und einem gemeinsamen Berufungsgericht einigen würden", und "die Modalitäten für die Schaffung und Finanzierung einer gemeinsamen Einrichtung [festzulegen], auf die die nationalen Gerichte im Rechtsstreit als Gutachter zurückgreifen könnten, soweit es um Rechtsgültigkeit oder Verletzung eines Patents geht".
Kurz gesagt: Es soll eine Gerichtsbarkeit für Patentstreitigkeiten außerhalb des EU-Rahmens geschaffen werden, die als höchstes Gericht über allen nationalen Gerichten stehen würde. Ein solches Gericht wäre nicht dem Europäischen Gerichtshof unterstellt, da das EPÜ nicht Bestandteil des EU-Rechts ist. Die Position des Europäischen Patentamtes, das eine sehr softwarepatentfreundliche Rechtsprechung verfolgt, würde damit erheblich gestärkt. Da ein solches Gericht in Patentfragen über den nationalen Gerichten stehen soll, wäre Softwarepatenten Tür und Tor geöffnet.
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sieht zwar Verbesserungsbedarf beim Entwurf für das EPLA, nichtsdestotrotz befürwortet er dessen Grundsätze. In seiner Rede vor dem JURI-Komitee des EU-Parlaments vom 21. November heißt es dazu: "Das Gemeinschaftspatent und das EPLA schließen sich nicht gegenseitig aus und es sollte unser Ziel sein, dass beide am Ende im Gemeinschaftspatent aufgehen." [von Robert A. Gehring]
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Weitere informationen zu EPLA und Softwarepatente findet man auf unserer Internetseite...
Die bleiben hoffentlich aus. Es ist zwar schade, daß Mandriva sich in der Arbeitsgruppe...
dahinter muss noch /WilhelmNiemeierDe beim Einfügen verschwindet das.
Sorry, habe falsch kopiert http://wiki.ffii.org/WilhelmNiemeierDe
Wenn ich mir die Vita des Abteilungsleiters der zuständigen Abteilung III. des BMJ ins...
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