Urheberrechtsabgaben: Druck aus Brüssel
Gegenwärtig existieren in 20 der 25 EU-Mitgliedsstaaten Systeme für Geräteabgaben. Dabei werden auf Geräte und Leermedien, mit denen Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken angefertigt werden können, durch die Verwertungsgesellschaften pauschale Abgaben erhoben und an ihre Mitglieder verteilt. In Deutschland wurden die Sätze für Geräte- und Leermedien bisher vom Gesetzgeber festgelegt; mit der Urheberrechtsnovelle (2. Korb) soll sich das ändern. Dann soll die Höhe der Abgaben zwischen "den Beteiligten" individuell ausgehandelt werden.
Das nationale Monopol garantiert den Verwertungsgesellschaften und ihren Mitgliedern eine gute Position bei der Rechtedurchsetzung und vergleichsweise hohe Einnahmen. So hat etwa die GEMA im vergangenen Jahr 852 Millionen Euro eingesammelt, von denen rund 14 Prozent für Verwaltungsaufwendungen einbehalten wurden. Der Rest wurde an die GEMA-Mitglieder - Musikschaffende und Verwerter - nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel ausgeschüttet. Wegen der Verteilung der Einnahmen wird den Verwertungsgesellschaften nicht nur aus Brüssel, sondern auch von Teilen ihrer Mitglieder immer wieder der Vorwurf der "Undurchsichtigkeit" und der "Eigennützigkeit" gemacht. Aus diesem Grund drängt Brüssel schon seit geraumer Zeit auf Reformen bei den Verwertungsgesellschaften.
Unter dem Druck haben einige Verwertungsgesellschaften angefangen, die europaweite Kooperation zu verstärken. McCreevy gehen die Schritte jedoch nicht weit genug. Die technologischen Entwicklungen der letzten Jahre und "die neuen Möglichkeiten, Inhalte zu genießen", erforderten Anpassungen. Die Verwertungsgesellschaften sollten daher "offen für Veränderungen" sein. Dass es ihm ernst damit ist, machte er deutlich: "Politiker stehen in der Verantwortung, die unterschiedlichen Standpunkte anzuhören und eine Angelegenheit in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Aber irgendwann ist der Punkt erreicht, wo eine Entscheidung zu fällen ist und gehandelt werden muss."
Ganz so ernst scheint es ihm mit dem Handeln aber doch nicht zu sein, was einen Konflikt mit dem EU-Parlament heraufbeschwört. McCreevy möchte seine Vorschläge in eine "Empfehlung der Kommission" verpacken. Damit würde zwar signalisiert, welche Position die Kommission verträt. Rechtlich verbindlich für die Mitgliedsstaaten ist eine solche Empfehlung jedoch nicht - es läge daher in deren Belieben, ob sie entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Dem Rechtsausschuss des EU-Parlaments geht ein solcher "weicher" Ansatz zur Lösung der Probleme im Bereich der Rechteverwaltung nicht weit genug. Stattdessen schlug die ungarische Sozialistin Katalin Levai vergangene Woche "einen verbindlichen Rechtsakt [...] in Form einer Richtlinie" vor, um "eine Harmonisierung auf diesem wichtigen Gebiet" zu erreichen. Die österreichische Sozialistin Maria Berger unterstützt diesen Vorschlag: "Verbindliche Regeln verändern die Dinge, andernfalls reagiert der Markt." [von Robert A. Gehring]





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