Urheberrecht: Wissenschaftsschranken und Privatkopie
Gegen weitere Beschränkungen der Privatkopieregelung sprachen sich auch Jürgen Becker von der GEMA und Wolfgang Schimmel als Vertreter der "Initiative Urheberrecht" aus. Die Initiative repräsentiert verschiedene Urheberverbände (unter anderem den Deutschen Journalisten Verband, den Deutschen Komponistenverband und den Verband deutscher Schriftsteller). Die Urheber - so Schimmel - würden unter Einschränkungen der Privatkopieregelung nur leiden, weil damit auch die für private Kopien erzielten Pauschalvergütungen sinken würden.
"Durchsetzbarkeit" der Privatkopieregelung gegen Kopierschutz-Mechanismen
Aus Sicht der Urheber könne man sich laut Schimmel durchaus auch eine begrenzte Durchsetzbarkeit der Privatkopie gegenüber technischen Schutzmaßnahmen vorstellen. Die Nutzer sollten zumindest in solchen Fällen auf die Möglichkeit einer Privatkopie bestehen können, in denen sie ein eigenes Original besitzen. Eine derartige Stärkung der Verbraucherbelange forderte auch Patrick von Braunmühl, denn die gegenwärtige Rechtslage bedeute eine faktische Abschaffung der Privatkopie.
Wenig begeistert zeigten sich dagegen die Vertreter der Unterhaltungsindustrie von einer durchsetzungsstarken Privatkopieregelung. Immerhin wären sie in einem solchen Fall verpflichtet, es Käufern von CDs oder DVDs zu ermöglichen, dass diese Kopien trotz Kopierschutzmaßnahmen herstellen könnten. Uneinig waren sich in diesem Punkt auch der Rechtswissenschaftler Haimo Schack von der Universität Kiel und der Richter am Bundesgerichtshof Joachim Bornkamm. Während Schack meinte, es sei dauerhaft kaum haltbar, die Nutzerinteressen derart zu benachteiligen, war Bundesrichter Bornkamm der Ansicht, dass es durchaus angemessen sei, die Nutzer auf den Erwerb eines zweiten Originals zu verweisen.
Bagatellklausel
Wenig Zuspruch erntete schließlich der noch im ersten Gesetzesentwurf enthaltene, zwischenzeitlich aber gestrichene Vorschlag, Urheberrechtsverletzungen im Bagatellbereich von der Strafbarkeit auszunehmen. "Die Bagatellklausel wäre ein völlig falsches Signal", waren sich Peter Zombik (IFPI) und Matthias Schwarz (Filmverband SPIO) einig. Dem schloss sich Rechtswissenschaftler Schack mit der Bemerkung an, dass schließlich auch niemand ernsthaft in Erwägung zöge, kleine Ladendiebstähle straflos zu stellen. Den Einwand von Till Kreutzer und Patrick von Braunmühl vom vzbv, dass es unangemessen sei, Millionen Bürger zu kriminalisieren, wollte keiner der anderen Sachverständigen teilen.
Am heutigen 29. November wird es eine weitere Anhörung vor dem Rechtsausschuss geben, die das umstrittene Thema "unbekannte Nutzungsarten" zum Gegenstand hat. Danach müssen sich Rechtsausschuss und die anderen beteiligten Ausschüsse auf eine Beschlussempfehlung an den Bundestag einigen. Dieser hat dann abschließend über den zweiten Korb zu entscheiden. [von Till Kreutzer und Philipp Otto]
| Urheberrecht: Wissenschaftsschranken und Privatkopie |






LAND in Sicht!!!! .... im meer verblödeter politiker.... Mal im Ernst... Schauts es euch...
Ok, diese Naturgesetzpartei mit ihren hoppelnden "Yogischen Fliegern" macht auch mich...
er meinte sicher die appd oder andere spaßparteien - muss ja nicht gleich immer npd...
Ja genau ! Die NPD gibt bestimmt das Urheberrecht wieder frei ! Zumindest für "Mein...
Viva la Revolucion ! Nein, ganz neue Idee für den dritten Korb der...
Kommentieren