Vorratsdatenspeicherung: Aufruf zur Verfassungsbeschwerde
Massenverfassungsbeschwerde gegen massenhafte Datenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will mit einer "Sammel-Verfassungsbeschwerde" gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet mobil machen. Wenn die Kommunikationsdaten "unzähliger Menschen" aufgezeichnet werden sollen, dann sollen sich auch "unzählige Menschen" beschweren.
Der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde sei in der deutschen Geschichte einmalig. Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung sei aber ebenfalls einzigartig, sagt der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: "Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen."
An der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten Verfassungsbeschwerde soll sich jedermann beteiligen können. Unter vorratsdatenspeicherung.de befindet sich ein Meldeformular. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernehmen, der Mitglied in dem Verein "RAV - Anwält/innen für Menschenrechte" ist.
Mit Dr. Rolf Gössner und Prof. Dr. Christoph Gusy unterstützen prominente Erstkläger die Verfassungsbeschwerde. Der Bremer Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Rolf Gössner ist Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR). Christoph Gusy ist Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld und der Meinung, das "geplante Gesetz begründet eine allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden können. Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, unvereinbar."
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, das deutsche Gesetzesvorhaben zumindest solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über die von Irland im Juli eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.






Noch was zu Paranoid... Denk mal an jene Politiker, die mit gepanzerten Autos und...
... Kannst du dir vorstellen, das der Chef des Geheimdienstes oder einer seiner...
Nein, mir ist auch der gedanke gekommen. Zumal die Umstände (11.Sep.) die Alles ins...
Hallo, hier ist der Anwalt. Mein Name ist Meinhard Starostik und ich habe zugesagt, als...
Er wollte dir sagen: Es gibt keinen Satan. gez. Satan Nein, mir kommt schon sehr regelmä...
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