Australien: Jeder Bürger ein Copyright-Pirat?
Die IIA hat die Technische Universität von Queensland in Brisbane mit einer rechtlichen Einschätzung des Gesetzes beauftragt. Herausgekommen sind vier Übersichten - für Teenager, Familien, kleine Unternehmen und die Industrie insgesamt -, die an Beispielen detailliert aufzeigen, welche Risiken, wie Alltagshandlungen in Zukunft Straftaten darstellen werden. Wer beispielsweise eine auf Video aufgenommene Fernsehsendung an den Nachbarn verborgt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Der Hersteller des benutzten Videorekorders wird ebenfalls bedroht, da er ein Gerät hergestellt hat, mit dem sich illegale Kopien anfertigen lassen. Von solchen Beispielen gibt es viele.
Auch der für das Gesetzgebungsverfahren zuständige Ausschuss des parlamentarischen Oberhauses, des Senats, weist in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hin, dass in keinem anderen Staat mit "Common-Law-System", d.h. weder in Großbritannien noch in Kanada oder den USA derart strenge Strafbestimmungen gelten, wie im australischen Gesetzentwurf vorgesehen.
Um zu verhindern, dass "unschuldige und irrtümliche Verletzungshandlungen" von Bürgern automatisch zu einer Straffälligkeit führen, schlägt der Ausschuss vor, einzelne Formulierungen enger zu fassen und zu präzisieren. Beispielsweise könnten Ersttäter eine Verwarnung erhalten und erst im Wiederholungsfall bestraft werden. Der Schutz technischer Schutzmaßnahmen sollte auf Zugangskontrollverfahren beschränkt werden, die Frage der Interoperabilität sollte berücksichtigt werden und schließlich sollten technische Schutzmaßnahmen nicht dazu eingesetzt werden dürfen, um den Anwendern ihre Rechte per Vertrag vorzuenthalten. Es ist offen, ob diese Änderungsvorschläge berücksichtigt werden. Das Gesetzgebungsverfahren wird unter großem Zeitdruck durchgeführt und soll bereits Mitte Dezember abgeschlossen sein, damit das Gesetz zum 1. Januar 2007 in Kraft treten kann.
Das aus Verbrauchersicht einzig Positive an dem Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form ist, dass künftig privates "Zeit- und Format-Shifting", das heißt Aufnehmen, um Musik oder Filme zu einem späteren Zeitpunkt und/oder an einem anderen Ort genießen zu können, legalisiert wird. Das Rippen von CDs zum Anhören auf dem eigenen iPod ist in Australien wie in Großbritannien bisher illegal - nur hat sich niemand darum geschert. [Robert A. Gehring]






mit leichtigkeit einiges an "kleingeld" aufgrund der unglaublichen naivität vieler...
dort!!!auf diese art u. weise hätt ich auch schon auf mehreren kontinenten fuss fassen...
auch wenn der "es nervt" beitrag ebenso unsachlich emotional angelegt ist wie alles...
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