Urheberrechtsnovelle - Mehrheit gegen die Bundesregierung

Klare Fronten bei der Anhörung im Rechtsausschuss

Am Mittwoch fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die erste Anhörung zur Urheberrechtsnovelle (2. Korb) statt. Schwerpunkte der Anhörung waren die Neuregelung der Urheberabgabe und die Vergütung für die Weiterleitung von Sendungen in Kabel- und Mobiltelefon-Netzen. Die geladenen Experten lehnten Änderungen bei der Urheberabgabe mehrheitlich ab.

Anzeige

Für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Urheberabgabe sprachen sich die Gerätehersteller, in der Anhörung vertreten durch Till Barleben vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), und Katrin Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), aus. Alle anderen geladenen Experten - Jürgen Becker von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ); Reto Hilty vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht; Benno Pöppelmann vom Deutschen Journalistenverband; Mathias Schwarz von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft; Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels; Artur-Axel Wandtke, Professor für Bürgerliches Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin und Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat - nahmen eine mehr oder minder deutliche, ablehnende Haltung ein. Es war die Rede von "Enteignung der Urheber" und von der Schaffung eines "kulturpolitischen Problems". Artur-Axel Wandtke brachte diese Positionen mit der Aussage "Das Gesetz ist ein Irrweg" auf den Punkt.

Im Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, die bisher geltenden, vom Gesetzgeber festgelegten Vergütungssätze auf Kopiergeräte und Leermedien abzuschaffen und für die Urheberabgabe eine gesetzliche Kappungsgrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises der Geräte einzuführen. Innerhalb dieses Rahmens soll die tatsächliche Höhe der Urheberabgabe durch "Selbstregulation", das heißt in Verhandlungen zwischen Geräteherstellern und Urhebern, bestimmt werden.

  1. 1
  2. 2
  3. 3

ThadMiller 13. Nov 2006

Um den (unberechtigten) Eindruck zu vermitteln das man aktiv am Geschehen und der...

Komisch 13. Nov 2006

eine Urheberrechtsabgabe pro Gerät an jeden einzelnen "Softwareanbieter", wir z.B...

Mark Obrembalski 11. Nov 2006

Nein, weil es hier nicht um Schuld geht. Schuldig kann man nur einer Handlung sein, die...

Stevoo 10. Nov 2006

Das frag ich mich auch :/

Kommentieren




Anzeige
  1. Softwareentwickler (m/w)
    DMG Automation GmbH, Hüfingen
  2. Testmanager / Teamleiter für Verbundtests von Werkzeugketten (m/w)
    dSPACE GmbH, Paderborn
  3. IT-System-Administrator (m/w)
    Endress+Hauser Conducta Gesellschaft für Mess- und Regeltechnik mbH & Co. KG, Gerlingen, Waldheim bei Dresden, Groß-Umstadt bei Darmstadt
  4. Produktmanager / Produktmanagerin
    econda GmbH, Karlsruhe

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  3. Radeon HD 7770 und 7750 im Test

    Die Grafikkarte mit 1 GHz für 159 Euro

  4. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  5. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 200 | letzter Beitrag 14.02. 22:07

  3. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 14.02. 13:50

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 14.02. 12:39

  5. Kommentare: 101 | letzter Beitrag 02:39 Uhr

Mehr


  1. Radeon HD 7770 und 7750 im Test

    Die Grafikkarte mit 1 GHz für 159 Euro

  2. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  3. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  4. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  5. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  6. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS

  7. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  8. Thermosensor

    Schmetterlingsflügel macht Wärme sichtbar

  9. Deutsche Gamestage

    Call for Papers der Quo Vadis verlängert

  10. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Paypal: Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren
Paypal
Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

Zahlenden Nutzern der im Juni 2011 geschlossenen Filmplattform Kino.to drohen dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge Strafverfahren. Rechtsanwalt Udo Vetter befürchtet sogar Hausdurchsuchungen, "wenn die Strafverfolger sich auf glattes Parkett begeben". Noch im Februar 2012 will die GVU zudem gegen den Kino.to-Nachfolger Kinox.to Strafanzeige erstatten.

  1. Kino.to-Prozess Kein Unterschied zwischen Streaming und Herunterladen
  2. Kino.to Drei Jahre Haft wegen Links auf illegale Filmkopien
  3. Kino.to Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung

Club-Mate: Hack fürs Hirn
Club-Mate
Hack fürs Hirn

Es sprudelt, schäumt und schmeckt - nicht jedem. Macht nichts: Club-Mate ist Kult und aus der Hackerkultur nicht mehr wegzudenken. Wie es dazu kommen konnte, erzählt das Buch Hackerbrause.

  1. Retro-Gnome Cinnamon 1.2 stabilisiert API und Desktop
  2. Linux Mint Cinnamon wird wohl Standarddesktop
  3. 28C3 Hacker hinter feindlichen Linien

Desktop-Roadmap: Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor
Desktop-Roadmap
Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor

Mozilla hat seine Roadmap für die Desktopversion von Firefox aktualisiert und plant demnach für 2012 zahlreiche Neuerungen. Firefox bekommt ein Login, soll als Metro-Version für Windows 8 umgesetzt werden, Nutzer besser vor Tracking schützen und schneller werden.

  1. Browser Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen
  2. Firefox Neue Seite für neue Tabs
  3. Firefox Updates in aller Stille

Zum Artikel